Wie ich heute einem Bericht in der NZZ (29.08.13) entnommen habe, sollen Fangruppen in der Schweiz zukünftig von der Benutzung des öffentlichen Verkehrs ausgeschlossen werden. Der Bundesrat hält trotz Kritik an der Aufhebung der Transportpflicht fest.
Stattdessen sollen die Fangruppen verpflichtet werden, mit Extrazügen an die Spiele ihrer Mannschaften zu reisen. Die Sportklubs sollen zudem für Schäden haften, die ihre Fans auf dem Weg und zu den Spielen in Zügen, Bussen und auf Bahnhöfen anrichten.
Der Autor des Berichts, Ronny Nicolussi, schreibt weiter:
Die harsche Kritik von Fanorganisationen, Sportverbänden und Vereinen hat der Bundesrat zur Kenntnis genommen. Gleichwohl hält er an seinen Plänen fest, die Transportpflicht für Anhänger eines Sportklubs teilweise aufzuheben.
Voraussetzung dafür ist, dass einem Klub ein Charter-Vertrag für die Beförderung der Fans in einem Sonderzug oder -bus zu angemessenen Bedingungen angeboten wird. Eine entsprechende Gesetzesänderung hat die Regierung am Mittwoch dem Parlament überwiesen, wie das Bundesamt für Verkehr mitteilte. Ein Angebot sei dann angemessen, wenn es einen fairen Ausgleich zwischen den finanziellen, rechtlichen, aber auch praktischen Möglichkeiten eines Sportklubs einerseits und den berechtigten Anliegen eines Transportunternehmens andererseits schaffe, heißt es in der Botschaft des Bundesrats. Orientieren werde man sich dabei an Vereinbarungen, wie sie bereits heute beispielsweise zwischen den SBB und den Berner Young Boys bestünden.
Hintergrund der Vorlage ist der Umstand, dass gewaltbereite Fans immer wieder Sachschäden an Zügen und Bussen verursachen, den Betrieb des öffentlichen Verkehrs stören und die Sicherheit anderer Fahrgäste gefährden. Wegen der gesetzlich vorgeschriebenen Transportpflicht ist es den Transportunternehmungen jedoch bis anhin nicht möglich, solche Fangruppen vom fahrplanmäßigen Verkehr auszuschließen.
Weil zudem die Mittel fehlen würden, um die Schäden zu verhindern, die während Fantransporten angerichtet werden, sollen nun die betroffenen Sportvereine stärker in die Pflicht genommen werden. Gegenüber dem Entwurf, den der Bundesrat im vergangenen Jahr in die Vernehmlassung geschickt hatte, enthalt der dem Parlament zugeleitete Vorschlag jedoch eine Abschwächung. So soll ein Sportklub beispielsweise nicht mehr grundsätzlich für Schäden haften, die einen Transportunternehmen durch die Beförderung der Fans entstanden sind, sondern nur wenn die Schadensverursacher nicht identifiziert werden können. Das Transportunternehmen muss dabei darlegen, welche konkreten Maßnahmen (Befragung von Zeugen, Auswertung von Videomaterial) es getroffen hat, um die Schädiger zu identifizieren.
Ausgeweitet wird die Haftpflicht der Klubs derweil durch die präzisere Definition des Begriffs "Beförderung". Dieser umfasse auch die vor- und die nachgelagerte Benutzung der Einrichtungen eines Transportunternehmens, heißt es. Somit müssten die Vereine subsidiär auch für Schäden an Bahnhöfen haften. Obschon die Umsetzbarkeit der Vorlage in der Vernehmlassung mehrheitlich als schwierig beurteilt worden war, ist der Bundesrat überzeugt, dass die Gesetzesänderung zusammen mit dem Hooligan-Konkordat die gewünschte Wirkung entfalten wird.
Viele Grüße vom Vielfahrer
Fangruppen vom öffentlichen Verkehr ausschliessen
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