Viele Fahrgäste ohne Fahrschein
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Re: Viele Fahrgäste ohne Fahrschein
Der Verkauf des BW-Tickets durch den einen oder anderen Busfahrer vor 9 Uhr könnte auch folgenden Hintergrund haben: Nehmen wir mal an, ein Kunde steigt um 8:45 Uhr in einen Stadtbus, um zum Bahnhof zu fahren, wo er um 9:02 Uhr mit dem RE nach Stuttgart fahren möchte. Normalerweise müsste ihm der Busfahrer ein Stadtverkehrsfahrausweis z.B. zum Preis von 1,80 € verkaufen, das dann in den Verbundtopf ginge, aus welchem sein Unternehmen einen gewissen prozentualen Anteil (Schlüsselung) erhält. Wenn er aber dem Kunden ein BW-Ticket verkauft, das z.B. 20.- € kostet, dann erhält er meines Wissens zunächst eine Basisverkaufsprovision von ich meine 5.- €, die er an seinen Verbund abführt. Vom Rest von 15.- € erhält die DB als Hauptbeförderer von BW-Tickets z.B. 80 %, also 12.- €. Der Rest von 20%, also im Beispiel von 3.- €, geht generell an die Verbünde, von denen es gute 20 Stück im Land gibt. Diese wiederum teilen diesen Betrag nach einem aufkommensbezogenen Schlüssel unter sich auf und vielleicht entfallen dadurch nochmal ein paar Cent auf den Verbund des Beispiel-Busfahrers.
Wenn der Busfahrer also "seinem" Verbund etwas Gutes tun will, so verkauft er keinen Einzelfahrschein, wie er müsste, sondern ein BW-Ticket.
Sicherlich hat sich das heute von den Beträgen geändert und nicht jeder blickt dahinter, wie die Geldströme fließen. Aber zumindest war es mal eine Zeit lang so oder so ähnlich, wie ich das beschrieben habe.
Wenn man sich heute bei Verbünden die Verkaufsstatistiken ansieht, so gehen Sonderfahrscheine wie BW-Ticket (erkennbar an 19% Umsatzsteuer) sehr gut. Auch Tages- und Gruppenfahrkarten boomen, während der normale Einzelfahrschein eher rückläufig ist. Häufig dagegen nehmen die Zeitkarten für Erwachsene stückzahlmäßig zu, selbst Zeitkarten für Auszubildende (Schüler) steigen in vielen Fällen trotz gegenteiliger demographischer Entwicklungen an. Grund sind hier Schulschließungen, die zusätzliche Fahrschüler produzieren oder die freie Schulwahl, während man früher an seinen Schulbezirk gebunden war und des öftern die Wege zu fuß zurücklegen konnte.
Viele Grüße vom Vielfahrer
Wenn der Busfahrer also "seinem" Verbund etwas Gutes tun will, so verkauft er keinen Einzelfahrschein, wie er müsste, sondern ein BW-Ticket.
Sicherlich hat sich das heute von den Beträgen geändert und nicht jeder blickt dahinter, wie die Geldströme fließen. Aber zumindest war es mal eine Zeit lang so oder so ähnlich, wie ich das beschrieben habe.
Wenn man sich heute bei Verbünden die Verkaufsstatistiken ansieht, so gehen Sonderfahrscheine wie BW-Ticket (erkennbar an 19% Umsatzsteuer) sehr gut. Auch Tages- und Gruppenfahrkarten boomen, während der normale Einzelfahrschein eher rückläufig ist. Häufig dagegen nehmen die Zeitkarten für Erwachsene stückzahlmäßig zu, selbst Zeitkarten für Auszubildende (Schüler) steigen in vielen Fällen trotz gegenteiliger demographischer Entwicklungen an. Grund sind hier Schulschließungen, die zusätzliche Fahrschüler produzieren oder die freie Schulwahl, während man früher an seinen Schulbezirk gebunden war und des öftern die Wege zu fuß zurücklegen konnte.
Viele Grüße vom Vielfahrer
- Sascha
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Re: Viele Fahrgäste ohne Fahrschein
Hallo Vielfahrer,
ich wollte mal mit dem Südbadenbus (damals Linie 1066, heute 7236) um 8:30 Uhr nach Elzach, dann weiter mit der BSB nach Freiburg. Von Haslach bis Elzach bin ich mit der Punktekarte (2 Punkte bis Mühlenbach und dann 1 Punkt nach Elzach) und ab Elzach mit dem BaWü-Ticket gefahren .
Busfahrer stempelte die Punktekarte ohne Probleme ab, aber als ich fragte, ob er mir ein BaWü-Ticket verkaufen würde, meinte er, das er das nicht dürfe, zu früh. Ich solle die Karte am Automaten in Elzach holen. Übergangszeit zu der Zeit waren 6 min (Bus/Zug). Ankunft mit +3 min in Elzach, ich ging zum Fahrkartenautomat, ging nicht wegen Defekt. In der BSB (1 RS, anstatt 2) sind auch Automaten, nahmen aber den Schein nicht an.
Ich fragte den TF, der gerade kam wegen dem Ticket, er meinte, ich soll mich bei Ihm hinter dem Führerstand setzen, falls eine Kontrolle kommt, soll ich es sagen, das die Automaten nicht gehen, falls Fragen sind, sollen sie zu Ihm kommen.
Gesagt, getan. Bei Gutach/Breisgau sind auch zwei Kontrolleure gekommen, ich schilderte Ihnen das/die Problem(e), auch das der Busfahrer kein BaWü-Ticket verkauft hat. Die Beiden hatten ein Einsehen. In Freiburg ging ich gleich an den nächsten Automaten, zog mir das BaWü-Ticket und zeigte den Kontrolleuren das Ticket, die mich begleiteten. Strafgebühr musste ich keine zahlen.
Sie waren sehr höflich und der eine Kontrolleur war selber bei der SBG (Südbadenbaus) Fahrer und sagte, das es früher Probleme gab, weil sich (wie SEV-Fahrer geschrieben hat) viele keinen gültigen Fahrschein für die Fahrstrecke vor neun Uhr gekauft haben. Daher verstehe er den Kollegen, obwohl ich ja eine Karte (Punktekarte) hatte.
Seit dem Zeitpunkt hole ich mir das BaWü-Ticket lieber schon einen Tag früher.
Gruß
Sascha :hallo/ade:
ich wollte mal mit dem Südbadenbus (damals Linie 1066, heute 7236) um 8:30 Uhr nach Elzach, dann weiter mit der BSB nach Freiburg. Von Haslach bis Elzach bin ich mit der Punktekarte (2 Punkte bis Mühlenbach und dann 1 Punkt nach Elzach) und ab Elzach mit dem BaWü-Ticket gefahren .
Busfahrer stempelte die Punktekarte ohne Probleme ab, aber als ich fragte, ob er mir ein BaWü-Ticket verkaufen würde, meinte er, das er das nicht dürfe, zu früh. Ich solle die Karte am Automaten in Elzach holen. Übergangszeit zu der Zeit waren 6 min (Bus/Zug). Ankunft mit +3 min in Elzach, ich ging zum Fahrkartenautomat, ging nicht wegen Defekt. In der BSB (1 RS, anstatt 2) sind auch Automaten, nahmen aber den Schein nicht an.
Ich fragte den TF, der gerade kam wegen dem Ticket, er meinte, ich soll mich bei Ihm hinter dem Führerstand setzen, falls eine Kontrolle kommt, soll ich es sagen, das die Automaten nicht gehen, falls Fragen sind, sollen sie zu Ihm kommen.
Gesagt, getan. Bei Gutach/Breisgau sind auch zwei Kontrolleure gekommen, ich schilderte Ihnen das/die Problem(e), auch das der Busfahrer kein BaWü-Ticket verkauft hat. Die Beiden hatten ein Einsehen. In Freiburg ging ich gleich an den nächsten Automaten, zog mir das BaWü-Ticket und zeigte den Kontrolleuren das Ticket, die mich begleiteten. Strafgebühr musste ich keine zahlen.
Sie waren sehr höflich und der eine Kontrolleur war selber bei der SBG (Südbadenbaus) Fahrer und sagte, das es früher Probleme gab, weil sich (wie SEV-Fahrer geschrieben hat) viele keinen gültigen Fahrschein für die Fahrstrecke vor neun Uhr gekauft haben. Daher verstehe er den Kollegen, obwohl ich ja eine Karte (Punktekarte) hatte.
Seit dem Zeitpunkt hole ich mir das BaWü-Ticket lieber schon einen Tag früher.
Gruß
Sascha :hallo/ade:
- sevfahrer
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Re: Viele Fahrgäste ohne Fahrschein
:kicher: :kicher: :kicher: :kicher:Bahner hat geschrieben: Gibt es am jeweiligen Standort einen PC, an dem sich jeder regelmäßig einloggen und die News durchgehen muss, oder wie wird das gehandhabt?
Kleiner Scherzkeks, was?? Man kann doch uns keinen Computer in die Finger geben, das wäre ja furchtbar, denn wir würden ja
sicher dauernd was kaputtmachen. Und dann erst die immensen Kosten,...
Anweisungen gibt es in guter alter Papierform (Papier geht bei uns nämlich niemals aus. Ich habe ja die Vermutung, daß mal irgendjemand vor vielen Jahren aus Versehen mehrere Tonnen Papier bestellt hat, die aufgebraucht werden müssen. Mit den Büroklammern muss es genauso gewesen sein, auch diese sind in Unmengen vorhanden :Frol: )
Es wird aber nie überprüft, ob die Anweisungen auch von jedem gelesen werden. In den Einsatzstellen der Bahn-Abteilung gibt es Ordner mit den Anweisungen und jeder Tf muß dann in einem Buch unterschreiben, daß er alles gelesen hat. Das ist beim Bus nicht so. Jeder erhält die Anweisung in sein Fach. Ob er es aber liest, oder auch nicht, bleibt dem einzelnen Fahrer überlassen :Ohje ...: . Wenn es nach mir ginge, müßte man das genauso machen, wie bei der Bahn (aber es geht ja nicht nach mir, was aber für viele Menschen auch ein Segen sein kann)
Viele Grüße von Wolfgang, dem sevfahrer
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Re: Viele Fahrgäste ohne Fahrschein
Heute habe ich gehört, dass laut Paragraph 7 der Beförderungsbestimmungen des 3er-Tarifs man den Fahrpreis zwar mit 1 und 2 Ct-Münzen begleichen kann, allerdings dürfen 1 und 2 Ct-Münzen maximal im Wert von 10 Ct verwendet werden. Mehr muss das Personal nicht annehmen. Und wenn einer mit einem Fünfhunderter kommt und seine Fahrkarte bezahlen will, so muss man ihm, wenn man nicht kann, auch nicht herausgeben. Er bekommt dann eine Gutschrift über den ausstehenden Wechselgeldbetrag, die er am Fahrkartenschalter einlösen kann.
Viele Grüße vom Vielfahrer
Viele Grüße vom Vielfahrer
- Tf Reinhard
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Re: Viele Fahrgäste ohne Fahrschein
Dann muss ich mir die Bestimmungen noch mal genau durchlesen und entspechende Stelle kopieren. Beide varianten, die mit 50 MÜnzen, und die mit den 10 Cent sind auf jeden Fall hilfreich. Bei den 500 Euro lief das gestern anders. Eine Frau wollte bei mit 50 Euro gewechselt haben. Das konnte ich nicht. Auch bin ich keine Bank. Kurz darauf wurde sie kontrolliert und bekam ein EBE ausgestellt.
Reinhard
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Ich bn wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich. Manche auch beides.
- Christian
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Re: Viele Fahrgäste ohne Fahrschein
Quelle: Gemeinsame Beförderungsbedingungen, www.ringzug.de§ 7 Zahlungsmittel
1. Für den Verkauf von Fahrausweisen durch das Fahrpersonal der Omnibusse gilt folgendes:
Das Fahrgeld soll abgezählt bereitgehalten werden. Das Personal ist nicht verpflichtet,
Geldbeträge über EUR 10,00 herauszugeben und Ein und Zwei Cent Münzen im Betrag von mehr
als 10 Cent sowie erheblich beschädigte Geldscheine und Münzen anzunehmen. Soweit das
Personal Geldbeträge über EUR 10,00 nicht wechseln kann, ist dem Fahrgast eine Quittung über
den zurückbehaltenen Betrag auszustellen. Das Wechselgeld kann unter Vorlage der Quittung
bei dem ausgebenden Verkehrsunternehmen abgeholt werden. Ist der Fahrgast mit dieser
Regelung nicht einverstanden, hat er die Fahrt abzubrechen.
2. Im Schienenverkehr erfolgt kein Fahrausweisverkauf durch das Zugpersonal. Die
Fahrausweisautomaten nehmen als Zahlungsmittel die GeldKarte der deutschen Kreditwirtschaft,
Münzen (ausgenommen Ein und Zwei Cent Münzen) und teilweise auch Banknoten an. Alle
Fahrausweise können sowohl mit GeldKarte als auch mit Bargeld bezahlt werden. Eine teilweise
Zahlung eines Fahrausweises mit GeldKarte und mit Bargeld ist jedoch nicht möglich. Ein Anspruch
auf Zahlung des Fahrpreises mit GeldKarte bzw. Banknoten besteht nicht. Wenn der Automat kein
Wechselgeld zurückgeben kann, muss der Fahrgast passend zahlen. Darauf wird der Fahrgast
besonders hingewiesen.
3. Beanstandungen des Wechselgeldes oder der vom Personal ausgestellten Quittung müssen sofort
vorgebracht werden.
4. Das Fahrgeld muss bar oder kann, falls die technischen Voraussetzungen gegeben sind, bargeldlos
entrichtet werden.
Grüße,
Christian
Christian
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Re: Viele Fahrgäste ohne Fahrschein
Ich muss von einer Bahnfahrt nach Tuttlingen heute mal noch was beisteuern. In meinem Zug sitzen regelmäßig Polizeibeamte, die auf der Heimreise von der Nachtschicht in ihren Wohnort sind. Dank Ihrer Uniform haben sie ja das Recht, kostenlos mitzufahren. Heute nun kam eine Revisorin in unser Abteil und bat einen Polizisten um Unterstützung. Zwei Schülerinnen auf der Fahrt von Spaichingen nach Tuttlingen waren ohne Fahrausweis und wollten oder konnten sich auch nicht ausweisen. Die Revisorin drückte den beiden einen Zettel in die Hand, auf welchem sie ihren Namen, Anschrift usw. schreiben sollten. Das wollten beide aber nicht tun. Der Polizist meinte dann, als Schülerinnen hätten sie in ihren mitgeführten Taschen ja sicherlich was zum schreiben, was beide aber verneinten. "Zur Schule - und nichts zum schreiben" staunte der Polizist nicht schlecht, "wo gibt es denn sowas?". "Wir haben nur Schminke und Lippenstifte dabei", sagten die Schülerinnen, ehe der Polizist dann zur Personalienfeststellung schreiten musste. Vermutlich hat der RE dann in Tuttlingen einige Minuten Verspätung bekommen, denn die beiden wollten sich eigentlich schnell aus dem Staub machen….
Viele Grüße vom Vielfahrer
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- Weichenputzer
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Re: Viele Fahrgäste ohne Fahrschein
Wenn es immer so einfach wäre. Ich habe zur Zeit gelegentlich das fragwürdige Glück, als Begleiter die kostenlose Beförderung auf Schwerbehindertenausweis nutzen zu können, und dessen genauer Geltungsbereich deckt sich nicht nur nicht mit dem des BWT, sondern ist auch deutlich umständlicher zu recherchieren. So ist z.B. die SBB-Strecke Schaffhausen - Lottstetten nicht enthalten, dafür die Fähre Konstanz - Meersburg.Bahner hat geschrieben: Hierzu reichen 10 Sekunden Eingabe in Google und schon bin ich auf die Übersichtskarte des Geltungsbereichs des BWT gekommen.
Re: Viele Fahrgäste ohne Fahrschein
Klar, besonderheiten gibt es immer.ripley hat geschrieben:Wenn es immer so einfach wäre. Ich habe zur Zeit gelegentlich das fragwürdige Glück, als Begleiter die kostenlose Beförderung auf Schwerbehindertenausweis nutzen zu können, und dessen genauer Geltungsbereich deckt sich nicht nur nicht mit dem des BWT, sondern ist auch deutlich umständlicher zu recherchieren. So ist z.B. die SBB-Strecke Schaffhausen - Lottstetten nicht enthalten, dafür die Fähre Konstanz - Meersburg.Bahner hat geschrieben: Hierzu reichen 10 Sekunden Eingabe in Google und schon bin ich auf die Übersichtskarte des Geltungsbereichs des BWT gekommen.
Aber mit der Aufhehung der 50km Begrenzung und damit die Freigabe für den Nahverkehr deutschlandweit hat man schon viel getan.
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- Örtlicher Betriebsleiter
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Re: Viele Fahrgäste ohne Fahrschein
Die freie Fahrt für Schwerbehinderte war zunächst dafür gedacht, dass Schwerbehinderte z.B. für ihre Arztbesuche usw. kostenlos den öffentlichen Nahverkehr nutzen konnten. Da man davon ausging, dass dafür in der Regel 50 km ausreichend sind, gab es für jeden Wohnort ein Verzeichnis, wie weit man mit der Bahn 50 km fahren konnte. Bei der Buslinie von Stuttgart nach Bad Liebenzell, die knapp 50 km lang ist, war aber die kostenlose Beförderung von Schwerbehinderten ausgeschlossen. Grund war einfach, dass der Bus ansonsten immer voll gewesen wäre, der Unternehmer (damals die DB) jedoch fast keine Fahrgeldeinnahmen erzielt hätte. Klar, Bad Liebenzell liegt für Stuttgart sehr günstig im Bäderkreis Calw und wäre für Schwerbehinderte ein ideales Ziel gewesen.
Der nächste Schritt war, dass auf allen Buslinien kostenlose Freifahrten zugelassen wurde. Es gab da einige Spezialisten, die haben diese Regelung dann für großräumige Ausflüge genutzt, so etwa konnte man von Schwenningen über Donaueschingen - Blumberg - Waldshut es gut bis Bad Säckingen schaffen und auch wieder zurück. Auch die Buslinie Tuttlingen - Stockach - Radolfzell war eine sehr beliebte Linie für Schwerbehinderte gewesen, das Donautal sowieso.
Die nächste Erweiterung war die, dass die Freifahrt grundsätzlich in Verbünden auf allen Verbundverkehrsmitteln gegolten hat, unabhängig davon, ob es sich um eine Bahn- oder Buslinie gehandelt hat. Und weil inzwischen flächendeckend Verbünde etwa in Baden-Württemberg vorhanden sind, gilt die Freifahrt inzwischen auf allen Zügen des Nah- und Regionalverkehrs.
Die Verkehrsunternehmen kommen aber auch für Freifahrten von Schwerbehinderten zu ihrem Geld. Es gibt da eine Regelung, wonach der Anteil der Schwerbehinderten (z.B. 3,15 %) an den Fahrgästen als Multiplikator auf die entsprechenden Fahrgeldeinnahmen gerechnet wird, also die Fahrgeldeinnahme wird dann z.B. um 3,15% hochgesetzt. Da aber die SBB, die die Strecke zwischen Lottstetten und Schaffhausen betreibt, solche Regelungen nicht kennt und auch keine Gelder aus Deutschland dafür erhält, kann sie logischerweise die kostenlose Freifahrt für Schwerbehinderte nicht zulassen.
Es gibt nur insbesondere Buslinien, wo etwa wegen Kureinrichtungen besonders viele Schwerbehinderte aufkommen. Hier haben die Verkehrsunternehmen die Möglichkeit, einen individuellen Ausgleich zu erhalten, wenn sie dafür einen individuellen Nachweis liefern.
Dies geschieht über Zählungen, die von einem Büro testiert werden. Auf diese Art und Weise erhalten die Verkehrsunternehmen je nach Aufkommen von Schwerbehinderten deutlich höhere Ausgleichsbeträge, die Werte von bis zu 20 % und mehr erreichen.
Grundsätzlich also kommt bei den Verkehrsunternehmen auch für die Beförderung von Schwerbehinderten das Fahrgeld an. Der Fahrgeldausgleich unterliegt (wie jede Fahrkarte im Nahverkehr) auch der Umsatzsteuer in Höhe von 7 %. Damit sind die Schwerbehinderten eigentlich eine besonders zu umwerbende Personengruppe, weil sie wenig Aufwand verursachen, aber trotzdem zum Durchschnittspreis (pauschal) befördert werden.
Vor diesem Hintergrund wird also klar, dass nur derjenige Schwerbehinderten unentgeltlich befördert, der Anspruch auf einen entsprechenden Ausgleich hat. Also bei Fernbussen usw. klappt das nicht.
Viele Grüße vom Vielfahrer
Der nächste Schritt war, dass auf allen Buslinien kostenlose Freifahrten zugelassen wurde. Es gab da einige Spezialisten, die haben diese Regelung dann für großräumige Ausflüge genutzt, so etwa konnte man von Schwenningen über Donaueschingen - Blumberg - Waldshut es gut bis Bad Säckingen schaffen und auch wieder zurück. Auch die Buslinie Tuttlingen - Stockach - Radolfzell war eine sehr beliebte Linie für Schwerbehinderte gewesen, das Donautal sowieso.
Die nächste Erweiterung war die, dass die Freifahrt grundsätzlich in Verbünden auf allen Verbundverkehrsmitteln gegolten hat, unabhängig davon, ob es sich um eine Bahn- oder Buslinie gehandelt hat. Und weil inzwischen flächendeckend Verbünde etwa in Baden-Württemberg vorhanden sind, gilt die Freifahrt inzwischen auf allen Zügen des Nah- und Regionalverkehrs.
Die Verkehrsunternehmen kommen aber auch für Freifahrten von Schwerbehinderten zu ihrem Geld. Es gibt da eine Regelung, wonach der Anteil der Schwerbehinderten (z.B. 3,15 %) an den Fahrgästen als Multiplikator auf die entsprechenden Fahrgeldeinnahmen gerechnet wird, also die Fahrgeldeinnahme wird dann z.B. um 3,15% hochgesetzt. Da aber die SBB, die die Strecke zwischen Lottstetten und Schaffhausen betreibt, solche Regelungen nicht kennt und auch keine Gelder aus Deutschland dafür erhält, kann sie logischerweise die kostenlose Freifahrt für Schwerbehinderte nicht zulassen.
Es gibt nur insbesondere Buslinien, wo etwa wegen Kureinrichtungen besonders viele Schwerbehinderte aufkommen. Hier haben die Verkehrsunternehmen die Möglichkeit, einen individuellen Ausgleich zu erhalten, wenn sie dafür einen individuellen Nachweis liefern.
Dies geschieht über Zählungen, die von einem Büro testiert werden. Auf diese Art und Weise erhalten die Verkehrsunternehmen je nach Aufkommen von Schwerbehinderten deutlich höhere Ausgleichsbeträge, die Werte von bis zu 20 % und mehr erreichen.
Grundsätzlich also kommt bei den Verkehrsunternehmen auch für die Beförderung von Schwerbehinderten das Fahrgeld an. Der Fahrgeldausgleich unterliegt (wie jede Fahrkarte im Nahverkehr) auch der Umsatzsteuer in Höhe von 7 %. Damit sind die Schwerbehinderten eigentlich eine besonders zu umwerbende Personengruppe, weil sie wenig Aufwand verursachen, aber trotzdem zum Durchschnittspreis (pauschal) befördert werden.
Vor diesem Hintergrund wird also klar, dass nur derjenige Schwerbehinderten unentgeltlich befördert, der Anspruch auf einen entsprechenden Ausgleich hat. Also bei Fernbussen usw. klappt das nicht.
Viele Grüße vom Vielfahrer