Überpufferung in Gengenbach

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KBS720
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Re: Überpufferung in Gengenbach

Beitrag von KBS720 »

wolfgang65 hat geschrieben:Dann stellt sich natürlich auch die Frage ob autom. Bremsungen mit voller Bremskraft bei geringfügigen Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit überhaupt sinnvoll sind. Oder hat da jemand schon dran gedacht, dass autom. Bremsungen nicht immer mit voller Bremsleitung statt finden??
Zwangsbremsungen außer SiFa Zwangsbremsungen führen immer zu Schnellbremsungen.

Grüße Andreas
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Stinkt und macht en hufe Krach, 218 des isch halt ä Sach
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Hannes
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Re: Überpufferung in Gengenbach

Beitrag von Hannes »

Der Lokführer hat an sich einfach die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht zu überschreiten, salopp gesagt. Die deutsche PZB ist da ja noch relativ tolerant, man kann da noch 5 km/h drüberliegen. Andere Zugsicherungssysteme sind da wesentlich restriktiver, beispielsweise die russische KLUB-U schlägt z.B. schon Alarm, wenn du 2-3 km/h unterhalb der zul. Hg bist und ab 2 km/h drunter kommt ein Gepiepe zum Einsatz, dass einen freiwillig abbremsen lässt, weil man keinen Bock mehr drauf hat *;-)*
[bbvideo=560,315]https://www.youtube.com/watch?v=K1Y0gAvhB6s[/bbvideo]
HIer noch ein Video dazu, die automatisch übersetzten Untertitel von YouTube sind zwar manchmal etwas hanebüchen, aber man kann vllt. grob verstehen, wie das System funktioniert. Eine SiFa gibt´s in Russland nicht, dafür einen Assisten (Pomotschist) für den Lokführer (Maschinist), wobei es in KLUB-U Elemente gibt, die unregelmäßig die Aufmerksamkeit des Personals prüfen. Leider wird in dem Video aber keine Fahrt durchgeführt.

Die PZB weiß ja z.B. auch nicht, wo der Zug ist und kann daher ja nicht wissen, ob nicht die Gefahr eines Zusammenstoßes oder -pralls besteht. Sie arbeitet deshalb zur sicheren Seite hin und führt eine Zwangsbremsung aus, denn schlimmer als ein paar verletzte Fahrgäste wären Tote aufgrund eines Crashs.

Grüße, Hannes
"Deutsche siegen im Fußball, aber bei der Bahn ist täglich Cordoba."
ÖBB-Chef Christian Kern in der Kronenzeitung vom 8.11.14
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