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01 1066-abgelaufene Kesselfrist?
Verfasst: Sa 11. Jan 2014, 12:25
von svg
Beim EFZ-Dreikönigsdampf habe ich erfahren, dass die Ulmer 011066, die in Heilbronn stationiert ist, wegen einer abgelaufenen Kesselfrist erneut in Krefeld steht. :schok: Dabei hätte die Lok laut Aufschrift am Tender noch bis zum 29.4.2014 fahren dürfen. :genau/richtig:
Ich habe ein Gerücht gehört, dass die UEF das Datum vorgezogen hätten.
Stimmt das? :ahnung:
Weiß jemand mehr? :ahnung:
Über ein Bild der Überführungsfahrt würde ich mich riesig freuen!!! :JUHU:
Grüße svg.
Re: 01 1066-abgelaufene Kesselfrist?
Verfasst: Sa 11. Jan 2014, 12:30
von KBS720
Hallo,
Kesselfrist und HU sind nicht das gleiche, die laufen unabhängig von einander.
Grüße Andreas
Re: 01 1066-abgelaufene Kesselfrist?
Verfasst: Sa 11. Jan 2014, 14:42
von Hannes
Exakt, Kessel-HU steht alle drei Jahre an, Fahrwerks-HU alle sechs (letztere mit Fristen auf acht verlängerbar). Selbst wenn auch die Kesselfrist noch bis Ende April reichen sollte, bietet es sich an, die Lok jetzt im Winter machen zu lassen, wenn weniger/keine Fahrten anstehen. Zudem soll die Lok beim Plandampf in der Pfalz laufen, der Ende Mai stattfindet. Und ein Monat kann schon etwas knapp werden, sollte es größeres zu reparieren geben. Zudem stehen sicherlich noch andere Fahrten im Mai an.
Grüße, Hannes
Re: 01 1066-abgelaufene Kesselfrist?
Verfasst: Mo 13. Jan 2014, 12:53
von wolfgang65
Eine Kessel-HU kann aber auch verlängert werden (bis 4 Jahre) - oder hat sich da etwas geändert?
Zwischen Dreikönig und grob Ostern finden doch praktisch nirgends Sonder-Fahrten statt - also ein optimale Zeit um eine HU oder Reparaturen zu machen...
Grüße
Wolfgang
Re: 01 1066-abgelaufene Kesselfrist?
Verfasst: Mo 13. Jan 2014, 13:44
von Diesellok-Tf
Bei Dampfloks beziehen sich die Revisionsanschriften am Tender, oder vorne und hinten an der Puffebohle immer auf die Fahrwerksfrist gem. § 32 EBO. Die Kesselfristen werden am Fahrzeug nicht angeschrieben.
Bei allen anderen Fahrzeugen (Loks und Wagen) gibt es nur die "eine" Frist, welche auch am Fahrzeug angeschrieben ist.
Da kann man auch davon ausgehen, dass die Fahrzeuge bis zum Ablauf dieser angeschriebenen Frist eingesetzt werden können.
Gruß Diesellok-Tf