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Vereinfachte Befehlübermittlung

Verfasst: Mo 1. Apr 2013, 20:33
von Tf Reinhard
Nachdem die kürzlich eingeführte Regel, dass der Fahrdienstleiter dem Tf einen schriftlichen Befehl diktieren muss, wenn er ein Signal wieder zurück nimmt, gibt es ab heute eine weitere Erleichterung.

Soll ein Triebfahrezugführer z.B. wegen möglicher Unwetterschäden langsamer fahren, braucht der Fahrdienstleiter keinen Befehl mehr diktieren, sonder weist den Tf mündlich darauf hin. Voraussetzung ist, dass die Geschwindigkeit nicht unter 80 km/h sein soll.

Reinhard

Edit:
Kein Aprilscherz. Siehe Ausnahmegenehmigung Nr. 104 zur Ril 408.01-09 der DB Netz AG