Re: Frage zum NE 81 ?
Verfasst: So 23. Mär 2014, 09:06
Na hier am Haus wohl nicht.
[ot]Könnte aber von einem Arbeitskollegen einen Garten nutzen. Ein schön gelegenes Grundstück, das nur mal "enturwaldet" werden müße. Wäre mal ein schönes ruhiges Plätzchen für ein Forumstreffen mit Besuch der nicht weit entfernten WTB. Das Problem: es liegt außerhalb einer Ortschaft und darf so viel ich weiß nicht bebaut werden, also keine Hütte aufgestellt werden. Eine Alternative wäre etwas bewegliches. Also in Wohn- oder Bauwagen - oder vielleicht ginge auch (etwas größer) der ..... :pfeifen: )
Kennt sich zufällig jemand damit aus, was auf einem Grundstück außerhalb der Ortgrenze erlaubt ist?[/ot]
Reinhard
[ot]Könnte aber von einem Arbeitskollegen einen Garten nutzen. Ein schön gelegenes Grundstück, das nur mal "enturwaldet" werden müße. Wäre mal ein schönes ruhiges Plätzchen für ein Forumstreffen mit Besuch der nicht weit entfernten WTB. Das Problem: es liegt außerhalb einer Ortschaft und darf so viel ich weiß nicht bebaut werden, also keine Hütte aufgestellt werden. Eine Alternative wäre etwas bewegliches. Also in Wohn- oder Bauwagen - oder vielleicht ginge auch (etwas größer) der ..... :pfeifen: )
Kennt sich zufällig jemand damit aus, was auf einem Grundstück außerhalb der Ortgrenze erlaubt ist?[/ot]
Reinhard