Planfeststellungsunterlagen zur Elektrifizierung der Südbahn
Verfasst: Fr 20. Jan 2012, 21:16
Die als Südbahn bezeichnete Strecke Ulm - Friedrichshafen - Lindau-Aeschach ist eine der ältesten Eisenbahnstrecken in Württemberg. Mit ihrer Eröffnung im Jahr 1850 erhielten die Städte am Bodensee erstmals eine direkte Schienenanbindung an die oberschwäbischen Mittel- und Oberzentren Ravensburg, Biberach an der Riß und Ulm. Von 1905 bis 1913 wurde die Strecke zweigleisig ausgebaut.
Die Elektrifizierung der Strecke soll die Südbahn nun zukunftsfähig machen, denn nur so ist ein umsteigefreies Reisen vom Bodensee zum Flughafen Stuttgart, zur Messe, zum Hauptbahnhof Stuttgart und nach Karlsruhe möglich. Das Projekt "Elektrifizierung Ulm - Friedrichshafen - Lindau-Aeschach" ist mit einer positiven volkswirtschaftlichen Bewertung im Bedarfsplan für den Ausbau der Bundesschienenwege (BSchwAG) aufgeführt. Die Elektrifizierung auf rund 253 km Länge ist zudem elementarer Bestandteil der Nahverkehrskonzeption der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW). Im Rahmen des Projekts erfolt in einzelnen Bereichen eine Erhöhung der Streckengeschwindigkeit auf 160 km/h.
Insbesondere nacnh Inbetriebnahme der Bahnprojekte Stuttgart 21 und Neubaustrecke Wendlingen - Ulm werden sich die Reisezeiten zum Teil erheblich verkürzen.
Für das erforderliche Genehmigungsverfahren hat die Deutsche Ban AG die Strecke in fünf Planfeststllungsabschnitte eingeteilt. Die enge Abstimmung mit dem Interessenverband und den Kommunen bereits im Vorfeld der Planungen sorgt für Transparenz und unterstützt so den Ablauf der Verfahren. Das Land Baden-Württemberg hat sich bereit erklärt, die Hälfte der Gesamtkosten des Bedarfsplanprojekts zu finanzieren. Die andere Hälfte trägt der Bund.
Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung ist soweit fortgeschritten, dass abschnittsweise die Unterlagen für die Planfeststellungsverfahren bei zuständigen Eisenbahn-Bundesamt eingereicht wruden; Anhörungsbehörde ist das Regierungspräsidium Tübingen.
Für die Elektrifizierung auf 253 Kilometer Gleislänge werden insgesamt mehr als 3.000 Oberleitungsmasten aufgestellt. An einigen Straßenüberführungen sind für die Installation der Oberleitung Gleisabsenkungen erforderlich., an 31 Straßenüberführungen werden Berühungsschutz- und Erdungsausrüstungen nachgerüstet. Vier Bauwerke werden im Rahmen des Gesamtprojekts neu errichtet, drei Bauwerke werden zurückgebaut; neun Straßenbrücken wurden im Hinblick auf die Elektrifizierung bereits erneuert oder zurückgebaut.
Nach Fertigstellung eröffnen sich neue Möglichkeiten für die Verbesserung des Schienenverkehrsangebots im gesamten Raum Oberschwaben. Auf der Verbindung zwischen Ulm und Lindau lassen sich dann Fahrzeitverkürzungen von rund zehn Minuten erzielen. Mit Fertigstellung der Neubaustrecke Wendlingen - Ulm werden Verbindungen zum Flughafen und zur Messe in Stuttgart deutlich attraktiver. Auch die Umwelt profitiert, denn die Elektrifizierung vermindert die CO²-Emmission erheblich.
Der rund 16,5 Kilometer lange Planfeststellungsabschnitt 1 (PFA 1) betrifft den nördlichen Streckenabschnitt auf dem Gebiet der Stadt Ulm sowie des Alb-Donau-Kreises. Neben der Ausrüstung der Strecke mit Oberleitungsanlagen sind im PFA 1 Anpassungen am Streckenprofil, an bestehenden Straßenüberführungen sowie zwei Neubaumaßnahmen erforderlich. Bei der Straßenüberführung (SÜ) im Streckenabschnitt Einsingen - Erbach dwird die lichte Durchfahrtshöhe von mindestens 5,70 Metern bislang nicht erreicht. Die beiden Streckengleise müssen hier auf rund 200 Meter Länge um bis zu 15 Zentimeter abgesenkt werden. Auf rund 350 Meter Länge wird in diesem Abschnitt die Streckenführung optimiert, was eine Anhebung der Streckengeschwindigkeit erlaubt. Der Bahnübergang (BÜ) Einsingen wird im Zuge der Streckenführung modernisiert: Die vorhandene Bahnübergangssicherungsanlage wird durch eine neue elektronische Lichtzeichenanlage mit Halb- und Fußwegschranken ersetzt. Die an den Bahnübergang anschließenden Straßen werden entsprechend angepasst.
Im Streckenabschnitt bei Neu-Ulm ist der Bau von zwei insgesamt 385 Meter langen Stützmauern erforderlich. Für den künftig vorgesehenen Bahnbetrieb mit einer Geschwindigkeit von 140 km/h haben die derzeit vorhandenen Stützwände einen zu geringen Gleisabstand. Die zweigleisige Bahntrasse verläuft im Bereich der zu errichtenden Stützwände zwischen der Donau und dem stei ansteigenden Hang und schneidet daher teilweise in das vorhandene Gelände ein.
Neben dem bahnbetrieblich erforderlichen Randweg ist parallel zu den Gleisen ein circa 1,50 Meter breiter Fußweg vorgesehen. Da auf der gegenüberliegenden Seite der Bahntrasse Donauradweg und Donau unmitelbar angrenzen, kann der erforderliche Abstand nur durch ein weiteres Abrücken der Stützwände von der Gleisachse erreicht werden.
Im Planfeststellungsabschnitt 1 ist im Zuge des Ausbaus ein neues Bauwerk vorgesehen: Die Straßenüberführung Ulm/Donautal ersetzt das bisherige Bauwerk zur Überführung der Benzstraße über die Südbahn. Das alte Bauwerk muss zurückgebaut werden, weil es nicht über genügend Freiraum für die Installation der Oberleitung verfügt. Der Neubau ist ein Stahlfachwerkträger, die lichte Weite beträgt 19,70 Meter, die lichte Höhe 5,70 Meter.
Mit der Planfeststellung werden alle rechtlich relevanten Aspekte untersucht und neu geregelt. Das förmliche Verfahren, das durch das Allgemeine Eisenbahngesetz vorgegeben ist, wiegt alle öffentlichen und privaten Belange gegeneinander ab und prüft die Einwendungen von Betroffenen.
Die Deutsche Bahn erstellt als Vorhabenträgerung die Unterlagen für die einzelnen Planfeststellungsanträge und reicht diese bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA), ein. Das Regierungspräsidium Tübingen führt das Anhörungsverfahren durch. Am Ende des Verfahrens erlässt das EBA die Planfeststellungsbeschlüsse, durch die das Vorhaben seine öffentlich-rechtliche Zulässigkeit erhält.
Die Deutsche Bahn hat die Strecke in fünf Planfeststellungsabschnitte (PFA) gegliedert. Diese Aufteilung schafft überschaubare Teilstrecken und entsprechend überschaubere Unterlagen. Die Anfangs- und Endpunkte der einzelnen Planfeststellungsabschnitte orientieren sich an den kommunalen Grenzen.
Der Schutz und Erhalt von Natur und Umwelt ist für die Deutsche Bahn rechliche Verpflichtung und gesellschaftliche Verantwortung zugleich. Wichtiges Instrument bei den vorbereitenden Planungen ist die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), die von unabhängigen Gutachtern erstellt wird. Sie untersucht die Auswirkungen des Bauvorhabens auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Wasser, Boden, Klima, Luft, Landschaftsbild sowie Kultur- und Sachgüter.
Die UVS bildet die Grundlage für die Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP). Diese wir jeweils für die einzelnen Planfeststellungsverfahren durch die DB AG erarbeitet und bildet den umfelfachlichen Teil der Planfeststellungsunterlagen. In die LBP fließen auch die Ergebnisse der Untersuchungen zur EU-Richtlinie Fauna-Flora-Habitat (FFH-Richtlinie) sowie zum speziellen Artenschutz ein.
(Von Vielfahrer aus den Planfeststellungsunterlagen der DB ProjektBau GmbH entnommen)
Die Elektrifizierung der Strecke soll die Südbahn nun zukunftsfähig machen, denn nur so ist ein umsteigefreies Reisen vom Bodensee zum Flughafen Stuttgart, zur Messe, zum Hauptbahnhof Stuttgart und nach Karlsruhe möglich. Das Projekt "Elektrifizierung Ulm - Friedrichshafen - Lindau-Aeschach" ist mit einer positiven volkswirtschaftlichen Bewertung im Bedarfsplan für den Ausbau der Bundesschienenwege (BSchwAG) aufgeführt. Die Elektrifizierung auf rund 253 km Länge ist zudem elementarer Bestandteil der Nahverkehrskonzeption der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW). Im Rahmen des Projekts erfolt in einzelnen Bereichen eine Erhöhung der Streckengeschwindigkeit auf 160 km/h.
Insbesondere nacnh Inbetriebnahme der Bahnprojekte Stuttgart 21 und Neubaustrecke Wendlingen - Ulm werden sich die Reisezeiten zum Teil erheblich verkürzen.
Für das erforderliche Genehmigungsverfahren hat die Deutsche Ban AG die Strecke in fünf Planfeststllungsabschnitte eingeteilt. Die enge Abstimmung mit dem Interessenverband und den Kommunen bereits im Vorfeld der Planungen sorgt für Transparenz und unterstützt so den Ablauf der Verfahren. Das Land Baden-Württemberg hat sich bereit erklärt, die Hälfte der Gesamtkosten des Bedarfsplanprojekts zu finanzieren. Die andere Hälfte trägt der Bund.
Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung ist soweit fortgeschritten, dass abschnittsweise die Unterlagen für die Planfeststellungsverfahren bei zuständigen Eisenbahn-Bundesamt eingereicht wruden; Anhörungsbehörde ist das Regierungspräsidium Tübingen.
Für die Elektrifizierung auf 253 Kilometer Gleislänge werden insgesamt mehr als 3.000 Oberleitungsmasten aufgestellt. An einigen Straßenüberführungen sind für die Installation der Oberleitung Gleisabsenkungen erforderlich., an 31 Straßenüberführungen werden Berühungsschutz- und Erdungsausrüstungen nachgerüstet. Vier Bauwerke werden im Rahmen des Gesamtprojekts neu errichtet, drei Bauwerke werden zurückgebaut; neun Straßenbrücken wurden im Hinblick auf die Elektrifizierung bereits erneuert oder zurückgebaut.
Nach Fertigstellung eröffnen sich neue Möglichkeiten für die Verbesserung des Schienenverkehrsangebots im gesamten Raum Oberschwaben. Auf der Verbindung zwischen Ulm und Lindau lassen sich dann Fahrzeitverkürzungen von rund zehn Minuten erzielen. Mit Fertigstellung der Neubaustrecke Wendlingen - Ulm werden Verbindungen zum Flughafen und zur Messe in Stuttgart deutlich attraktiver. Auch die Umwelt profitiert, denn die Elektrifizierung vermindert die CO²-Emmission erheblich.
Der rund 16,5 Kilometer lange Planfeststellungsabschnitt 1 (PFA 1) betrifft den nördlichen Streckenabschnitt auf dem Gebiet der Stadt Ulm sowie des Alb-Donau-Kreises. Neben der Ausrüstung der Strecke mit Oberleitungsanlagen sind im PFA 1 Anpassungen am Streckenprofil, an bestehenden Straßenüberführungen sowie zwei Neubaumaßnahmen erforderlich. Bei der Straßenüberführung (SÜ) im Streckenabschnitt Einsingen - Erbach dwird die lichte Durchfahrtshöhe von mindestens 5,70 Metern bislang nicht erreicht. Die beiden Streckengleise müssen hier auf rund 200 Meter Länge um bis zu 15 Zentimeter abgesenkt werden. Auf rund 350 Meter Länge wird in diesem Abschnitt die Streckenführung optimiert, was eine Anhebung der Streckengeschwindigkeit erlaubt. Der Bahnübergang (BÜ) Einsingen wird im Zuge der Streckenführung modernisiert: Die vorhandene Bahnübergangssicherungsanlage wird durch eine neue elektronische Lichtzeichenanlage mit Halb- und Fußwegschranken ersetzt. Die an den Bahnübergang anschließenden Straßen werden entsprechend angepasst.
Im Streckenabschnitt bei Neu-Ulm ist der Bau von zwei insgesamt 385 Meter langen Stützmauern erforderlich. Für den künftig vorgesehenen Bahnbetrieb mit einer Geschwindigkeit von 140 km/h haben die derzeit vorhandenen Stützwände einen zu geringen Gleisabstand. Die zweigleisige Bahntrasse verläuft im Bereich der zu errichtenden Stützwände zwischen der Donau und dem stei ansteigenden Hang und schneidet daher teilweise in das vorhandene Gelände ein.
Neben dem bahnbetrieblich erforderlichen Randweg ist parallel zu den Gleisen ein circa 1,50 Meter breiter Fußweg vorgesehen. Da auf der gegenüberliegenden Seite der Bahntrasse Donauradweg und Donau unmitelbar angrenzen, kann der erforderliche Abstand nur durch ein weiteres Abrücken der Stützwände von der Gleisachse erreicht werden.
Im Planfeststellungsabschnitt 1 ist im Zuge des Ausbaus ein neues Bauwerk vorgesehen: Die Straßenüberführung Ulm/Donautal ersetzt das bisherige Bauwerk zur Überführung der Benzstraße über die Südbahn. Das alte Bauwerk muss zurückgebaut werden, weil es nicht über genügend Freiraum für die Installation der Oberleitung verfügt. Der Neubau ist ein Stahlfachwerkträger, die lichte Weite beträgt 19,70 Meter, die lichte Höhe 5,70 Meter.
Mit der Planfeststellung werden alle rechtlich relevanten Aspekte untersucht und neu geregelt. Das förmliche Verfahren, das durch das Allgemeine Eisenbahngesetz vorgegeben ist, wiegt alle öffentlichen und privaten Belange gegeneinander ab und prüft die Einwendungen von Betroffenen.
Die Deutsche Bahn erstellt als Vorhabenträgerung die Unterlagen für die einzelnen Planfeststellungsanträge und reicht diese bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA), ein. Das Regierungspräsidium Tübingen führt das Anhörungsverfahren durch. Am Ende des Verfahrens erlässt das EBA die Planfeststellungsbeschlüsse, durch die das Vorhaben seine öffentlich-rechtliche Zulässigkeit erhält.
Die Deutsche Bahn hat die Strecke in fünf Planfeststellungsabschnitte (PFA) gegliedert. Diese Aufteilung schafft überschaubare Teilstrecken und entsprechend überschaubere Unterlagen. Die Anfangs- und Endpunkte der einzelnen Planfeststellungsabschnitte orientieren sich an den kommunalen Grenzen.
Der Schutz und Erhalt von Natur und Umwelt ist für die Deutsche Bahn rechliche Verpflichtung und gesellschaftliche Verantwortung zugleich. Wichtiges Instrument bei den vorbereitenden Planungen ist die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), die von unabhängigen Gutachtern erstellt wird. Sie untersucht die Auswirkungen des Bauvorhabens auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Wasser, Boden, Klima, Luft, Landschaftsbild sowie Kultur- und Sachgüter.
Die UVS bildet die Grundlage für die Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP). Diese wir jeweils für die einzelnen Planfeststellungsverfahren durch die DB AG erarbeitet und bildet den umfelfachlichen Teil der Planfeststellungsunterlagen. In die LBP fließen auch die Ergebnisse der Untersuchungen zur EU-Richtlinie Fauna-Flora-Habitat (FFH-Richtlinie) sowie zum speziellen Artenschutz ein.
(Von Vielfahrer aus den Planfeststellungsunterlagen der DB ProjektBau GmbH entnommen)