Erhöhtes Beförderungsentgelt bei Minderjährigen?
Verfasst: Fr 13. Aug 2010, 10:19
(ist schon ein paar Wochen her)
Der Bahn-Report schreibt in Ausgabe 4/2010 unter obiger Überschrift:
Zitat:
Das Amtsgericht (AG) Bonn hat entschieden, dass ein Verkehrsunternehmen von einem ertappten minderjährigen Schwarzfahrer kein so genanntes erhöhtes Beförderungsentgelt (in der Regel in Höhe von 40 Euro) verlangen darf. Im Unterschied zu anderen Gerichten hob das AG darauf ab, Grundlage dieser "Vertragsstrafe" sei die Akzeptanz der Beförderungsbedingungen der Busse und Bahnen, die aber nach dem allgemeinen Zivilrecht wie bei jedem Vertrag die uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit des "Fahrgastes" voraussetze. Eine höchstrichterliche Klärung der Frage, ob insoweit nicht auch die beschränkte Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen, die auch den Kauf einer Fahrkarte wirksam sein lässt, oder die mutmaßliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten in die Fahrt ausreichen, steht bis heute aus, da offenbar keine Seite Rechtsmittel gegen entsprechende Urteile einlegt.
Zitat Ende.
Das spricht sich hoffentlich nicht rum. So beschränkt die Geschäftsfähigkeit bei manchen ist, so beschränkt ist wohl auch der Horizont mancher Richter.
Reinhard
Der Bahn-Report schreibt in Ausgabe 4/2010 unter obiger Überschrift:
Zitat:
Das Amtsgericht (AG) Bonn hat entschieden, dass ein Verkehrsunternehmen von einem ertappten minderjährigen Schwarzfahrer kein so genanntes erhöhtes Beförderungsentgelt (in der Regel in Höhe von 40 Euro) verlangen darf. Im Unterschied zu anderen Gerichten hob das AG darauf ab, Grundlage dieser "Vertragsstrafe" sei die Akzeptanz der Beförderungsbedingungen der Busse und Bahnen, die aber nach dem allgemeinen Zivilrecht wie bei jedem Vertrag die uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit des "Fahrgastes" voraussetze. Eine höchstrichterliche Klärung der Frage, ob insoweit nicht auch die beschränkte Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen, die auch den Kauf einer Fahrkarte wirksam sein lässt, oder die mutmaßliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten in die Fahrt ausreichen, steht bis heute aus, da offenbar keine Seite Rechtsmittel gegen entsprechende Urteile einlegt.
Zitat Ende.
Das spricht sich hoffentlich nicht rum. So beschränkt die Geschäftsfähigkeit bei manchen ist, so beschränkt ist wohl auch der Horizont mancher Richter.
Reinhard