neulich am Bahnübergang
Verfasst: So 3. Mai 2009, 15:50
Das Forum für die Kursbuchstrecken 720, 721, 727, 728, 732, 740, 741, 742, 743, 755 und 12737
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bahnkutscher jun. hat geschrieben: Wenn was passiert, du bist
(als Tf) bist doch eh immer der dumme...
Mir ist es zum Glück noch nicht passiert. Aber bei einem Personenschaden wird der Tf von der Staatsanwaltschaft schon ganz schön auseinander genommen. Ob du auch rechtzeitig gepfiffen hast (ltd Vorschrift erst pfeifen, dann bremsen :irre: ), ob du rechtzeitig reagiert hast, und wenn du auch nur 2 km/h zu schnell gewesen sein solltest, dann wird es ein Gutachter so ausrechnen, dass der Unfall hätte verhindert werden können. Das sind zumindest die Ausführungen, die uns unser Ausbilder immer erzählt hat. Auf jeden Fall bei der ersten Befragung nie Angaben zum Unfallhergang machen, nur zur Person, sonst hat man gleich verloren.rübezahl hat geschrieben:Von der seelischen Belastung her allemal. Aber die rechtliche Seite ist ja zum Glück recht eindeutig. Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um!
Oh, da hast du aber ganz Recht. Ich würde gleich Notbremse reinhauen (Wenn es nur noch wenige Meter sind. Sonst hätte ich halt eine Schnellbremsung gemacht.)! :Frol:Bahnkutscher Senior/Reinhard hat geschrieben:(ltd Vorschrift erst pfeifen, dann bremsen :irre: )
Hä? Bei beiden Bremsungen kommst du doch ohnehin am selben Punkt zum Stehen?!?Fridinger hat geschrieben:Oh, da hast du aber ganz Recht. Ich würde gleich Notbremse reinhauen (Wenn es nur noch wenige Meter sind. Sonst hätte ich halt eine Schnellbremsung gemacht.)!