Re: 2. Warnstreik der GdL
Verfasst: Di 22. Mär 2011, 21:22
Eine gewisse Sympathie für die Ausführungen von Betriebsbahnhof kann ich nicht leugnen, obgleich sie mich als Fahrgast hin und wieder stören. Wenn ich lese, dass man bei Ausschreibungen gewaltige Gewinne abgreifen könne und damit mehr Fahrleistungen bestellen könnte (zum gleichen Geld) klingt das gut und interessant für den Nutzer. Wenn ich mir aber vorstelle, dass die großen Ausschreibungsgewinne nicht mit den Trassen- und Stationskosten, sondern mit den Betriebskosten zusammenhängen, so ahne ich, dass es einer der interessantesten Kalkulationsposten sein dürfte, wie man das Personal bezahlt. Aus diesem Grund heraus kann ich die GdL verstehen. Notwendig ist es, dass Ausschreibungsgewinne eben nicht zu Lasten des eingesetzten Personals erzielt werden.
So wird beispielsweise das Land Baden-Württemberg stark dafür kritisiert, dass es der DB einen langfrisitigen "Rentenvertrag" bezüglich der Bestellung der Zugkilometer vor einigen Jahren gewährt hat. Nunmehr hat sich die Rechtslage geändert und alles sollte dem Wettbewerb unterworfen werden. Soweit ist das okay. Nachdem sich aber bei vielen Ausschreibungen, etwa beim Busgewerbe, zeigt, dass für den Besteller von Leistungen hauptsächlich der Endpreis das Kritierium darstellt und die sozialen Bedingungen des Personals weniger ins Kalkül fallen, sollte hier - eigentlich auf schon einem niedrigen Niveau - tatsächlich ein Riegel vorgeschoben werden. Wettbewerbsvorteile sollten für die Anbieter auf diesem Sektor nicht möglich sein, es sei denn, einer schafft es, durch schlauere Konzepte mit weniger Personal auszukommen oder mit weniger Verwaltungspersonal oder durch höhere Qualität schafft er es, mehr Fahrgäste in seine Züge zu bringen (ich denke da z.B. an die SBB). Dann soll er den Lohn dafür erhalten und den Zuschlag bekommen. Allerdings steht in vielen Bereichen die "Verbundlandschaft" mit ihren Alteinnahmeschlüsseln dagegen. Wettbewerb und Alteinnahmeschlüssel sind eigentlich wie Feuer und Wasser und Wettbewerb funktioniert dann nur auf der Kostenseite.
Viele Grüße vom Vielfahrer
So wird beispielsweise das Land Baden-Württemberg stark dafür kritisiert, dass es der DB einen langfrisitigen "Rentenvertrag" bezüglich der Bestellung der Zugkilometer vor einigen Jahren gewährt hat. Nunmehr hat sich die Rechtslage geändert und alles sollte dem Wettbewerb unterworfen werden. Soweit ist das okay. Nachdem sich aber bei vielen Ausschreibungen, etwa beim Busgewerbe, zeigt, dass für den Besteller von Leistungen hauptsächlich der Endpreis das Kritierium darstellt und die sozialen Bedingungen des Personals weniger ins Kalkül fallen, sollte hier - eigentlich auf schon einem niedrigen Niveau - tatsächlich ein Riegel vorgeschoben werden. Wettbewerbsvorteile sollten für die Anbieter auf diesem Sektor nicht möglich sein, es sei denn, einer schafft es, durch schlauere Konzepte mit weniger Personal auszukommen oder mit weniger Verwaltungspersonal oder durch höhere Qualität schafft er es, mehr Fahrgäste in seine Züge zu bringen (ich denke da z.B. an die SBB). Dann soll er den Lohn dafür erhalten und den Zuschlag bekommen. Allerdings steht in vielen Bereichen die "Verbundlandschaft" mit ihren Alteinnahmeschlüsseln dagegen. Wettbewerb und Alteinnahmeschlüssel sind eigentlich wie Feuer und Wasser und Wettbewerb funktioniert dann nur auf der Kostenseite.
Viele Grüße vom Vielfahrer