Ausbau Schönbuchbahn
Verfasst: Fr 12. Feb 2016, 18:36
Der Ausbau der Schönbuchbahn (Elektrifitizierung, Verlängerung Bahnsteige, Neues Betriebswerk, partiell zweigleisiger Ausbau, Aufhebung der BÜs in Böblingen) hat eine weitere Planungs-Iteration:
Bei Interesse https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Ab ... erung.aspx
Eher für generell interessant halte ich die Diskussionen zum Gleismittenabstand bzw. zur Anwendbarkeit der "S-Bahn-Klausel".
Wir kennen ja die Regelungen aus EBO§ 10: 4m bei Neubau, bei HGV-Strecken mehr (TEN?) und bis 3,80 unter Nutzung der Stadtschnellbahnklausel (vulgo: S-Bahn). Nur was ist eigentlich eine Stadtschnellbahn ? S-Bahn NRW 28 (Mettmann-Kaarst) die offiziell als S28 läuft vs. Ammertalbahn - beides derzeit mit Dieseltriebwagen bedient...
Jedenfalls besteht der Zuschussgeber (MVI BW) nun auf 4m Gleisabstand, wie einem Protokoll zu entnehmen ist: http://www.schoenbuchbahn.de/site/LRA-B ... 2_2015.pdf
Obwohl die Schönbuchbahn mit den anvisierten Betriebsprogramm (15min-Takt, Elektr. Triebzüge kein Güterverkehr mehr) durchaus S-Bahn-Character hat, besteht man darauf. Ironischerweise gelten damit strengere Vorschriften als für viel stärker befahrene Strecken (Hasenbergtunnel: 140 vs 100 km/h, Haupt vs. Nebenbahn, 210m vs 80m-Züge, 12 vs. 4 Züge/h). Auch S21 mit Mischverkehr mit IC(E)s auf der Filderbahnstrecke muss diesbezüglich weniger strenge Vorschriften erdulden als die Schönbuchbahn. Verstehe das wer will...
Ich habe mich daraufhin mal an andere Projekte gemacht und ein paar Planfeststellungsunterlagen gescannt:
-Auch die Hermann-Hesse-Bahn plant für den neuen Begegnungsabschnitt mit 3,80m unter expliziter Berufung auf die S-Bahn-Klausel. Wehe, die Calwer kriegen das genehmigt, da schäumem die Böblinger aber ;-)
-Auch im Bereich Breisgau-S-Bahn sind für Begegnungsabschnitte wohl 3,80m geplant.
-Die AVG mit ihren Stadtbahnen ist das auch nicht anders gewohnt. Bei einem zurzeit in Umsetzung befindlichen Projekt "Ausbau Bf Grötzingen" wird auch der Kraichgaubahn auch mit 3,80m geplant. Und dass, obwohl die Strecke - hätte sie genügend Kapazität - sicher eher für Güterverkehr oder einen RE geeignet wäre als die Schönbuchbahn.
Insgesamt halte ich da einfach auch die Vorschriftenlage für überholt aus Zeiten, als man sich einen Ausbau außerhalb von S-Bahn-Netzen kaum vorstelllen konnte. Nochmal, warum sollen für die Neben-Bimmelbahn strengere Vorschriften gelten als für die S-Bahn-Strecke ? Ich halte eine explizite Ausdehnung der S-Bahn-Regeln auf "Nebenbahnen, die nur oder weit überweigend dem lokalen Personen-Verkehr dienen" für sachgerecht.
Die Gute Nachricht ist, dass man das Problem im konkreten Fall kostenmäßg relativ erträglich mit den Y-Stahltschwellen hinbekommt.
Weitere (substanzielle) geforderte Änderungen sind wohl, die letzten Fußgängerüberwege, die nur mit Umlaufschranken gesichert sind, stattdessen technisch zu sichern.
Bei Interesse https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Ab ... erung.aspx
Eher für generell interessant halte ich die Diskussionen zum Gleismittenabstand bzw. zur Anwendbarkeit der "S-Bahn-Klausel".
Wir kennen ja die Regelungen aus EBO§ 10: 4m bei Neubau, bei HGV-Strecken mehr (TEN?) und bis 3,80 unter Nutzung der Stadtschnellbahnklausel (vulgo: S-Bahn). Nur was ist eigentlich eine Stadtschnellbahn ? S-Bahn NRW 28 (Mettmann-Kaarst) die offiziell als S28 läuft vs. Ammertalbahn - beides derzeit mit Dieseltriebwagen bedient...
Jedenfalls besteht der Zuschussgeber (MVI BW) nun auf 4m Gleisabstand, wie einem Protokoll zu entnehmen ist: http://www.schoenbuchbahn.de/site/LRA-B ... 2_2015.pdf
Obwohl die Schönbuchbahn mit den anvisierten Betriebsprogramm (15min-Takt, Elektr. Triebzüge kein Güterverkehr mehr) durchaus S-Bahn-Character hat, besteht man darauf. Ironischerweise gelten damit strengere Vorschriften als für viel stärker befahrene Strecken (Hasenbergtunnel: 140 vs 100 km/h, Haupt vs. Nebenbahn, 210m vs 80m-Züge, 12 vs. 4 Züge/h). Auch S21 mit Mischverkehr mit IC(E)s auf der Filderbahnstrecke muss diesbezüglich weniger strenge Vorschriften erdulden als die Schönbuchbahn. Verstehe das wer will...
Ich habe mich daraufhin mal an andere Projekte gemacht und ein paar Planfeststellungsunterlagen gescannt:
-Auch die Hermann-Hesse-Bahn plant für den neuen Begegnungsabschnitt mit 3,80m unter expliziter Berufung auf die S-Bahn-Klausel. Wehe, die Calwer kriegen das genehmigt, da schäumem die Böblinger aber ;-)
-Auch im Bereich Breisgau-S-Bahn sind für Begegnungsabschnitte wohl 3,80m geplant.
-Die AVG mit ihren Stadtbahnen ist das auch nicht anders gewohnt. Bei einem zurzeit in Umsetzung befindlichen Projekt "Ausbau Bf Grötzingen" wird auch der Kraichgaubahn auch mit 3,80m geplant. Und dass, obwohl die Strecke - hätte sie genügend Kapazität - sicher eher für Güterverkehr oder einen RE geeignet wäre als die Schönbuchbahn.
Insgesamt halte ich da einfach auch die Vorschriftenlage für überholt aus Zeiten, als man sich einen Ausbau außerhalb von S-Bahn-Netzen kaum vorstelllen konnte. Nochmal, warum sollen für die Neben-Bimmelbahn strengere Vorschriften gelten als für die S-Bahn-Strecke ? Ich halte eine explizite Ausdehnung der S-Bahn-Regeln auf "Nebenbahnen, die nur oder weit überweigend dem lokalen Personen-Verkehr dienen" für sachgerecht.
Die Gute Nachricht ist, dass man das Problem im konkreten Fall kostenmäßg relativ erträglich mit den Y-Stahltschwellen hinbekommt.
Weitere (substanzielle) geforderte Änderungen sind wohl, die letzten Fußgängerüberwege, die nur mit Umlaufschranken gesichert sind, stattdessen technisch zu sichern.