Hallo,
nachdem die Deutsche Umwelthilfe und der Landesnaturschutzverband bereits im Frühjahr vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gescheitert bzw. nicht klageberechtigt waren, hat die Deutsche Umwelthilfe vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einen Eilantrag gestellt, demzufolge das Gericht dem zuständigen Eisenbahnbundesamt die Kappung der Gäubahn zwischen Stuttgart Hbf und Stuttgart-Vaihingen verbieten solle, bevor nicht gerichtlich über den ebenfalls von der Deutschen Umwelthilfe gestellten Antrag zum Widerruf des Planfeststellungsbeschlusses entschieden werde.
Der Verwaltungsgerichtshof sieht laut Mitteilung des Gerichts von heute die Sachlage anders. Es hätte sich keine Tatsache geändert, die für den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses relevant sei. Der Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe wurde deshalb abgewiesen. Auch eine weitere Klage des Landesnaturschutzverbands wurde vom Verwaltungsgericht Stuttgart abgewiesen.
Viele Grüße vom Vielfahrer
Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg abgewiesen
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