wolfgang65 hat geschrieben:Und wer würde so verrückt sein auf einer 57 Promille Steigung einen Güterzug fahren zu lassen - den Zug müsste man in kleine Portionen aufteilen um überhaupt hoch zu kommen....
bis 1945 gab es wohl tatsächlich geringfügigen Verkehr - aber bei einer Grenzlast von unter 200t bei BR 85 kann man sich vorstellen wie der ausgesehen hat....
Grüße
Wolfgang
Hallo Zusammen,
Güterzüge über das Höllental zu führen wurde schon oft angedacht und in Anbetracht der Steigungs-und Streckenverhältnisse verworfen! Das Betriebsprogramm ließe auch nur kürzeste Züge zu, so daß ein effektiver Nutzen nicht zu erzielen wäre.
Wenn man für einen Arbeitszug mit 4 Wagen Schotte schon zwei Loks braucht, dürfte alles gesagt sein.
Schienenstoß hat geschrieben:sehr wohl müssen auch die Wagen der Steilstreckenvorschrift, Ril 465, entprechen.....
Hallo Ralf,
das ist mir schon klar, auch wenn ich die 465 jetzt nicht kenne. Mir ging es aber darum, dass die Wagen nicht speziell wie die Loks für die Steilstrecke zugelassen werden, sondern nur dieser Vorschrift entsprechen müssen. Das es ein betrieblicher Mehraufwand ist, ist logisch, gerade das Heraussuchen der passenden Wagen mit Handbremse (oder nur Feststellbremse?) und nochmal die zusätzliche Bremsprobe.
Grüße, Hannes
"Deutsche siegen im Fußball, aber bei der Bahn ist täglich Cordoba."
ÖBB-Chef Christian Kern in der Kronenzeitung vom 8.11.14
Tja, die sogenannten Gutachter... Da gäbe (gibt) ja dann sowas von einem Verkehrschaos. Wieviel Busse würde man da im Berufsverkehr brauchen?
Die Doppelstockwagen passen wirklich durch die Tunnels durch? Viel Platz kann da aber nicht mehr sein, oder? Den Kopf würde ich da nicht mehr aus dem Fenster (wenn sie denn auf gehen würden) halten.
Reinhard
Ich bn wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich. Manche auch beides.
Hallo Reinhard,
problemlos passen die Wagen durch!
Die ersten Zulassungsfahrten für Dosto fanden an einem Sommersonntag 1995 statt.
Aber leider hatte ich Spätdienst in Villingen und wenn ich frei gehabt hätte, hätte es damals noch an der geeigneten Kamera gefehlt!
Die offizielle Freigabe datiert von 1998.
Mittelfristig, also wenn die Breisgau-S-Bahn verkehrt, würde ich nicht mehr vom Einsatz von Doppelstockwagen ausgehen. Wenn man bedenkt, dass dann mindestens 18 Zugpaare von Breisach bis Villingen als Doppelstockzug gefahren werden (ein 4 Wagen-Zug dürfte so um die 450 Sitzplätze aufweisen), dann würde die Beförderungskapazität bei 16.200 Sitzplätzen pro Tag liegen. Die aktuelle Nachfrage zwischen Neustadt und Donaueschingen beträgt jedoch nur 1.100 im schwächsten Abschnitt zwischen Unadingen und Döggingen, so dass hier gerade mal mit 6,8% Kapazitätsauslastung zu rechnen wäre.
Nachdem auf der Steilstrecke bei Berchtesgaden Flirts verkehren, könnte ich mir gut vorstellen, dass diese wesentlich flexibler als Doppelstockzüge eingesetzt werden könnten.
[ot]An sich ja auch kein großes Ding, mal eine Doppel-/Dreifachgarnitur an vierteiligen Flirts fahren zu lassen - wenn die Freunde von DB Netz bzw Station und Service nicht wieder den Rotstift an den Bahnsteiglängen ansetzen.[/ot]
Schienenstoß hat geschrieben:sehr wohl müssen auch die Wagen der Steilstreckenvorschrift, Ril 465, entprechen.....
Hallo Ralf,
das ist mir schon klar, auch wenn ich die 465 jetzt nicht kenne. Mir ging es aber darum, dass die Wagen nicht speziell wie die Loks für die Steilstrecke zugelassen werden, sondern nur dieser Vorschrift entsprechen müssen. Das es ein betrieblicher Mehraufwand ist, ist logisch, gerade das Heraussuchen der passenden Wagen mit Handbremse (oder nur Feststellbremse?) und nochmal die zusätzliche Bremsprobe.
Grüße, Hannes
Hallo Hannes,
zwischen Hand und Feststellbremsen wird seid geraumer Zeit nicht mehr unterschieden.
Der Sammelbegriff Feststellbremse ist zu verweden, Asche auf mein Haupt;)