Schulklassen und andere mit Baden-Württemberg-Ticket
Verfasst: So 15. Aug 2010, 13:24
Unlängst ist das vor den Ferien auf der Gäubahn passiert: Eine Klasse war unterwegs. Die Lehrerin hatte kein Gruppenticket besorgt, sondern die Schüler beauftragt, sich rechtzeitig in der ausreichenden Anzahl mit Baden-Württemberg-Tickets einzudecken. Das haben die auch gemacht, jedoch "übersehen", dass dies erst ab 9 Uhr gültig ist. Es kam, wie es kommen musste: Ein Revisor sah sich die Tickets an, im Zug deutlich vor 9 Uhr! Der Fall ist klar: Keine gültige Fahrkarte. Wer soll nun den oder die 40er bezahlen? Die Lehrerin? Die Schüler, die die Karten besorgt haben? Oder auch die Schüler, die auf Baden-Württemberg-Ticket nur mitgefahren sind?
Vermutlich war das Baden-Württemberg-Ticket günstiger als eine entsprechende Gruppenfahrkarte (die freilich auch den Zeitraum vor 9 Uhr abgedeckt hätte). Ein weiteres Problem ist, dass Baden-Württemberg-Ticket-Nutzer der oben beschriebenen Sorte sich natürlich nicht voranmelden und dann die Züge für übrige Fahrgäste zu voll sind. Möglicherweise finden dann die, die regulär sich angemeldet haben, keinen Platz mehr.
Auch ein häufiger Fall ist, dass Fahrgäste in Bussen Baden-Württemberg-Tickets erstehen, was im Prinzip sinnvoll ist, weil dann die Busfahrt nichts extra kostet. Aber offenbar kennen nicht alle Busfahrer die Regelungen bezüglich der Gültigkeit ab 9 Uhr. Die Kunden nehmen dann z.B. den Ringzug ab Villingen und treffen um 8:02 Uhr mit dem Ringzug in Rottweil ein und wollen die beliebte Verbindung um 8:10 Uhr nach Stuttgart nutzen. Im RE jedoch ist in der Regel ein Revisor drauf und der stellt dann fest, dass die Reisenden ohne gültige Fahrkarte unterwegs sind.
Wer soll da belangt werden? Der Busfahrer, der diese Karten fälschlicherweise ohne entsprechenden Hinweis verkauft hat? Oder die Kunden, die sich hätten vorab vergewissern sollen, dass sie eine gültige Fahrkarte erwerben? Und wenn sie eine am Fahrkartenautomaten selbst herausgelassen haben, den Hinweis der Beschränkung der Gültigkeit auf Bahnen und Busse erst nach 9 Uhr an Werktagen aber "übersehen" haben?
Vermutlich war das Baden-Württemberg-Ticket günstiger als eine entsprechende Gruppenfahrkarte (die freilich auch den Zeitraum vor 9 Uhr abgedeckt hätte). Ein weiteres Problem ist, dass Baden-Württemberg-Ticket-Nutzer der oben beschriebenen Sorte sich natürlich nicht voranmelden und dann die Züge für übrige Fahrgäste zu voll sind. Möglicherweise finden dann die, die regulär sich angemeldet haben, keinen Platz mehr.
Auch ein häufiger Fall ist, dass Fahrgäste in Bussen Baden-Württemberg-Tickets erstehen, was im Prinzip sinnvoll ist, weil dann die Busfahrt nichts extra kostet. Aber offenbar kennen nicht alle Busfahrer die Regelungen bezüglich der Gültigkeit ab 9 Uhr. Die Kunden nehmen dann z.B. den Ringzug ab Villingen und treffen um 8:02 Uhr mit dem Ringzug in Rottweil ein und wollen die beliebte Verbindung um 8:10 Uhr nach Stuttgart nutzen. Im RE jedoch ist in der Regel ein Revisor drauf und der stellt dann fest, dass die Reisenden ohne gültige Fahrkarte unterwegs sind.
Wer soll da belangt werden? Der Busfahrer, der diese Karten fälschlicherweise ohne entsprechenden Hinweis verkauft hat? Oder die Kunden, die sich hätten vorab vergewissern sollen, dass sie eine gültige Fahrkarte erwerben? Und wenn sie eine am Fahrkartenautomaten selbst herausgelassen haben, den Hinweis der Beschränkung der Gültigkeit auf Bahnen und Busse erst nach 9 Uhr an Werktagen aber "übersehen" haben?