[img_l]http://www.eurailpress.de/typo3temp/pics/a8dd897623.jpg[/img_l]Die DB Netz AG muss bis zum 1. September
ihre Betriebszentralen (BZ) auch konzernfremden
Bahngesellschaften öffnen. Dies haben am Freitag
das Eisenbahn-Bundesamt und die
Bundesnetzagentur zeitgleich entschieden.
Dabei berufen sich beide Behörden auf unterschiedliche Rechtsvorschriften. Die DB Netz AG muss nun darlegen, wie die anderen EVU Dispositionsarbeitsplätze innerhalb der BZ erhalten können. Zudem wurde festgelegt, dass die DB Netz AG den EVU ständig einen Überblick über den Zugverkehr auf den Strecken, z. B. in Form eines modernen Internetsystems, geben muss, um die Entscheidungen der Disponenten der DB Netz AG in den BZ genau verfolgen zu können. Dies betrifft die Netzleitzentrale in Frankfurt am Main und die sieben regionalen BZ. Der Bescheid soll die „informationelle Schieflage“ und die „unzulässig erhöhten Einflussnahmemöglichkeiten“ der DB-eigenen EVU beseitigen, so das EBA als Begründung. Nach den Worten von Matthias Kurth, Präsident der BNetzA, soll einer möglichen diskriminierenden Einflussnahme, z. B. durch Bevorzugung der DB-Tochterunternehmen beim Abbau von Verspätungen, entgegen gegangen werden.
Quelle: eurailpress.de
DB Netz muss Betriebszentralen Dritten öffnen
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