Professorin als Schwarzfahrerin vor Gericht
Verfasst: Sa 22. Sep 2018, 09:48
Hallo,
das Schwäbische Tagblatt berichtete dieser Woche über einen interessanten Auftakt einer Verhandlung vor dem Tübinger Amtsgericht.
Wegen Verleumdung eines Schweizer Professors, wegen Betrugs, Urkundenfälschung und weiterer Delikte muss sich derzeit eine promovierte Volkswirtin vor dem Amtsgericht Tübingen verantworten. Laut Anklageschrift soll die Frau einen Schweizer Juristen des Plagiats bezüglich seiner Dissertation bezichtigt und diese Anschuldigung in zahlreichen Briefen und Mails an Unis und Fachkollegen in der Schweiz, Deutschland und weiteren Ländern verbreitet haben.
Sowohl die Universität des Juristen als auch die Uni Tübingen, wo der Wissenschaftler in den 1990er Jahren promovierte, sollen die Sache untersucht und die Plagiatsvorwürfe als haltlos zurückgewiesen haben. Seie Uni hat für den Juristen mittlerweile einen Filter installiert, der Mails mit dem Stichwort "Plagiat" blockt. Seither hat er wieder ein ruhigeres Leben, berichtete der Mann am Montag.
Hintergrund des Ganzen war vermutlich, dass der Jurist die Bewerbung der Angeklagten (die als Volkswirtin gar nicht den passenden fachlichen Hintergrund hatte) auf eine Stelle an seinem Lehrstuhl abschlägig beschieden hatte. Als er die ersten Anschuldigungen erhielt, war er "erstmal geschockt", musste aber noch "Hunderte von Mails" ertragen. "Das ging das ganze Jahr 2016."
Auf einem internationalen Flughafen oder in einer hochpreisigen Einkaufsstraße würde die Angeklagte nicht weiter auffallen. Die zierliche 45jährige trägt klassisch Schwarz mit weißer Bluse, dazu etwas Kamelhaarfarbe ("mein teurer Kaschmirmantel"). Auf den ersten Blick würde man es kaum für möglich halten, dass die Frau auf dem Tübinger Hauptbahnhof einen Zugbegleiter wüst beschimpfte, wie der Mann und eine weitere Zeugin bestätigten. Die Angeklagte bestritt den Vorwurf: "Das gehört nicht zu meinem Vokabular", betonte sie. "Ich bin in einer Professorenfamilie aufgewachsen. Ich war mit zwei Professoren verheiratet."
Der Vorfall soll sich im Zusammenhang mit einer von mehreren Schwarzfahrten der Angeklagten zugetragen haben. Denn ihr wird zudem Leistungserschleichung zulasten der Deutschen Bahn vorgeworfen. "Wenn ich hier 20 Schwarzfahrten habe, ist spätestens ab der zweiten von Vorsatz auszugehen", sagte Oberstaatsanwalt Martin Klose. Die Frau soll zudem migrantisch wirkende Mitbürger beleidigt haben, beispielsweise in Läden oder an der Bushaltestelle.
Man konnte sich auch wundern, wie geläufig der Angeklagten das Wort "Dreiecksbetrug" über die Lippen kam. Sie war zeitweilig mit einem Tübinger Professor verheiratet. Spätestens ab August 2016 soll sie aufgrund finanzieller Engpässe auf Überweisungsträgern der Postbank die Unterschrift ihres Ex-Mannes gefälscht haben. Auf diese Weise soll sie in 34 Transaktionen insgesamt fast 35.000 Euro in die eigene Tasche geleitet haben: für Einkäufe im Supermarkt, Zahnarzt- oder Handwerkerrechnungen sowie mehrere größere Tranchen für Steuerschulden. Rechtlich gilt dieses Vorgehen als Betrug und Urkundenfälschung.
Der Ex-Mann bestritt vor Gericht, jemals Blanko-Unterschriften geleistet zu haben: schon beim gemeinsamen Konto nicht, und erst recht nicht nach der Trennung bezüglich seines eigenen Kontos. Der Tübinger Professor wurde mittlerweile von der Postbank entschädigt. Dem Geldinstitut bleibt es vorbehalten, sich die Summe seinerseits zurückzuholen.
Die 45-jährige wiederholte immer wieder dieselben Sätze, Details oder Hergänge, sofern sie diese für wichtig hielt - auch wenn sie mit dem aktuellen Verfahren nichts zu tun haben. "Sie sind absolut beratungsresistent", so der Oberstaatsanwalt nach mehrstündiger Verhandlung. Darauf die Angeklagte: "Stimmt. Ich bin diejenige, die mit Prädikat abgeschlossen hat." Unter welchen Umständen sie derzeit lebt, sagte sie bisher nicht. Es gebe keine finanziellen Engpässe: Sie sei für drei Jahre abgesichert, "auch ohne Anstellung". Der Prozess wird am Freitag, den 20. September, fortgesetzt.
Viele Grüße vom Vielfahrer, der bislang davon ausging, dass die Angeklagte in der 1. Klasse (bis auf einen Fall) einen entsprechenden Fahrschein hatte.
das Schwäbische Tagblatt berichtete dieser Woche über einen interessanten Auftakt einer Verhandlung vor dem Tübinger Amtsgericht.
Wegen Verleumdung eines Schweizer Professors, wegen Betrugs, Urkundenfälschung und weiterer Delikte muss sich derzeit eine promovierte Volkswirtin vor dem Amtsgericht Tübingen verantworten. Laut Anklageschrift soll die Frau einen Schweizer Juristen des Plagiats bezüglich seiner Dissertation bezichtigt und diese Anschuldigung in zahlreichen Briefen und Mails an Unis und Fachkollegen in der Schweiz, Deutschland und weiteren Ländern verbreitet haben.
Sowohl die Universität des Juristen als auch die Uni Tübingen, wo der Wissenschaftler in den 1990er Jahren promovierte, sollen die Sache untersucht und die Plagiatsvorwürfe als haltlos zurückgewiesen haben. Seie Uni hat für den Juristen mittlerweile einen Filter installiert, der Mails mit dem Stichwort "Plagiat" blockt. Seither hat er wieder ein ruhigeres Leben, berichtete der Mann am Montag.
Hintergrund des Ganzen war vermutlich, dass der Jurist die Bewerbung der Angeklagten (die als Volkswirtin gar nicht den passenden fachlichen Hintergrund hatte) auf eine Stelle an seinem Lehrstuhl abschlägig beschieden hatte. Als er die ersten Anschuldigungen erhielt, war er "erstmal geschockt", musste aber noch "Hunderte von Mails" ertragen. "Das ging das ganze Jahr 2016."
Auf einem internationalen Flughafen oder in einer hochpreisigen Einkaufsstraße würde die Angeklagte nicht weiter auffallen. Die zierliche 45jährige trägt klassisch Schwarz mit weißer Bluse, dazu etwas Kamelhaarfarbe ("mein teurer Kaschmirmantel"). Auf den ersten Blick würde man es kaum für möglich halten, dass die Frau auf dem Tübinger Hauptbahnhof einen Zugbegleiter wüst beschimpfte, wie der Mann und eine weitere Zeugin bestätigten. Die Angeklagte bestritt den Vorwurf: "Das gehört nicht zu meinem Vokabular", betonte sie. "Ich bin in einer Professorenfamilie aufgewachsen. Ich war mit zwei Professoren verheiratet."
Der Vorfall soll sich im Zusammenhang mit einer von mehreren Schwarzfahrten der Angeklagten zugetragen haben. Denn ihr wird zudem Leistungserschleichung zulasten der Deutschen Bahn vorgeworfen. "Wenn ich hier 20 Schwarzfahrten habe, ist spätestens ab der zweiten von Vorsatz auszugehen", sagte Oberstaatsanwalt Martin Klose. Die Frau soll zudem migrantisch wirkende Mitbürger beleidigt haben, beispielsweise in Läden oder an der Bushaltestelle.
Man konnte sich auch wundern, wie geläufig der Angeklagten das Wort "Dreiecksbetrug" über die Lippen kam. Sie war zeitweilig mit einem Tübinger Professor verheiratet. Spätestens ab August 2016 soll sie aufgrund finanzieller Engpässe auf Überweisungsträgern der Postbank die Unterschrift ihres Ex-Mannes gefälscht haben. Auf diese Weise soll sie in 34 Transaktionen insgesamt fast 35.000 Euro in die eigene Tasche geleitet haben: für Einkäufe im Supermarkt, Zahnarzt- oder Handwerkerrechnungen sowie mehrere größere Tranchen für Steuerschulden. Rechtlich gilt dieses Vorgehen als Betrug und Urkundenfälschung.
Der Ex-Mann bestritt vor Gericht, jemals Blanko-Unterschriften geleistet zu haben: schon beim gemeinsamen Konto nicht, und erst recht nicht nach der Trennung bezüglich seines eigenen Kontos. Der Tübinger Professor wurde mittlerweile von der Postbank entschädigt. Dem Geldinstitut bleibt es vorbehalten, sich die Summe seinerseits zurückzuholen.
Die 45-jährige wiederholte immer wieder dieselben Sätze, Details oder Hergänge, sofern sie diese für wichtig hielt - auch wenn sie mit dem aktuellen Verfahren nichts zu tun haben. "Sie sind absolut beratungsresistent", so der Oberstaatsanwalt nach mehrstündiger Verhandlung. Darauf die Angeklagte: "Stimmt. Ich bin diejenige, die mit Prädikat abgeschlossen hat." Unter welchen Umständen sie derzeit lebt, sagte sie bisher nicht. Es gebe keine finanziellen Engpässe: Sie sei für drei Jahre abgesichert, "auch ohne Anstellung". Der Prozess wird am Freitag, den 20. September, fortgesetzt.
Viele Grüße vom Vielfahrer, der bislang davon ausging, dass die Angeklagte in der 1. Klasse (bis auf einen Fall) einen entsprechenden Fahrschein hatte.