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Gäubahn, ÖPNV, Schülerbeförderung, Flugplatz

Verfasst: Fr 13. Jul 2018, 09:35
von Vielfahrer
Hallo,

am kommenden Montag, 16 Juli um 15:00 tagt mal wieder der Ausschuss für Verwaltung, Wirtschaft und Gesundheit des Schwarzwald-Baar-Kreises (öffentlich im Sitzungssaal des Landratsamts). Themen sind u.a.
  • Sachstandsbericht Gäubahn. In der Sitzung wird Herr Rainer Kaufmann, Geschäftsführer der Interessengemeinschaft und Verbandsdirektor a.D. den aktuellen Sachstand zur Gäubahn präsentieren.
  • Die Verwaltung wird einen Sachstandsbericht zur Neuordnung des ÖPNV in den Teilräumen Blumberg (Südbaar) und Baar (Bräunlingen/Donaueschingen) abgeben. Es geht darum, wie die künftige Vergabe der Leistungen, z.B. als Brutto- oder Nettovertrag, vorgenommen werden soll. Dazu empfiehlt die Verwaltung, für die anstehenden zukunftsweisenden Entscheidungen einen Lenkungskreis ins Leben zu rufen.
  • Änderung der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten zum 01.08.2018. Hier geht es um die Familienfreundlichkeit der Tarife sowie Änderungsmöglichkeiten in der Satzung. In einer 17-seitigen Abhandlung werden alle Fragen abgearbeitet.
  • Jahresabschluss 2017 des Flugplatzes Donaueschingen-Villingen GmbH und Wirtschaftsplan 2019. Das Jahr 2017 führte zu einem Gewinn in Höhe von 58.047,75 €. Dieser kam dadurch zustande, dass sich die Umsatzerlöse von 382 T€ auf 430 T€ erhöht haben, ebenso sonstige betriebliche Erträge von 58 T€ auf 84 T€ gestiegen sind, andererseits aber auch die Personalkosten von 171 T€ auf 164 T€ gesenkt werden konnten. Es hat sich allerdings ein gewisser Investitionsstau gebildet, der in den kommenden Jahren schrittweise abgebaut werden soll.
  • Flughafen Zürich, Maßnahmen gegen die Teilgenehmigung des Betriebsreglements 2014 mittels eines "Bottom-up-Ansatzes"
Viele Grüße vom Vielfahrer

Re: Gäubahn, ÖPNV, Schülerbeförderung, Flugplatz

Verfasst: Mo 16. Jul 2018, 19:56
von Vielfahrer
Ein Bericht von der Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Wirtschaft und Gesundheit des Schwarzwald-Baar-Kreises:

Zum Tagesordnungspunkt 2 (Sachstandsbericht zur Gäubahn) begrüßte Landrat Sven Hinterseh den früheren Verbandsdirektor des Regionalverbands und heutigen Geschäftsführer des Interessenverbands Gäubahn, Herrn Rainer Kaufmann. Nachdem man in der Presse soviel über die Gäubahn lese, auch Widersprüchliches, wäre es gut, mal aus erster Hand zu erfahren, was Sache ist.

Herr Kaufmann berichtete zunächst, was ja allgemein bekannt ist, dass nämlich die Gäubahn in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans aufgenommen wurde und dass den entsprechenden Investitionen ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 2,7 bescheinigt wurde. Es handelt sich also um ein vergleichsweise wirtschaftliche Investition.

Entsprechend habe auch der Deutsche Bundestag in Form des Bundesschienenwegeausbaugesetzes die Ertüchtigung der Gäubahn (abschnittsweise 2. Gleis, Erhöhung der Geschwindigkeit, Verkürzung von Blockabständen usw.) beschlossen und die entsprechenden Mittel dazu bereitgestellt.

Herr Kaufmann zitierte dann aus einem Brief des früheren Verkehrsministers Dobrindt an den örtlichen Bundestagsabgeordneten und Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU aus dem Raum Rottweil/Tuttlingen, Herrn Volker Kauder, in welchem er im vergangenen Jahr bestätigte, dass die Gelder für den Ausbau der Gäubahn jetzt bereit stünden.

Weiter berichtete Kaufmann, dass am 17. Juli 2018 die Einspruchsfrist gegen die Planfeststellung Horb – Neckarhausen ablaufen würde und nach Aussage von DB-Netz bislang keine Einwände eingegangen wären, mithin also alle Voraussetzungen für den zügigen Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung vorliegen würden.

Die Minister Guido Wolf (Vorsitzender des Interessenverbands Gäu-Neckar-Bodensee-Bahn) und Winfried Hermann (Verkehrsminister Baden-Württemberg) hätten den neuen Verkehrsminister Scheuer angeschrieben und an die Zusage Dobrindts erinnert, um nicht noch weiter Zeit zu verlieren und möglichst rasch zu einer Finanzierungsvereinbarung zu kommen.

Am 3. Juli 18 sei nun ein Schreiben des Bundesverkehrsministers eingegangen, das alle völlig überrascht habe. Scheuer teilte mit, dass noch im Juli zwischen den Beteiligten erst mal Gespräche darüber durchgeführt werden sollten, ob überhaupt der Einsatz von Neigetechnikzügen stattfinden solle. Bekanntlich hält ja DB-Fernverkehr nichts mehr von der Neigetechnik. Und es würde ja keinen Sinn ergeben, wenn der Bund die Gäubahn für Neigetechnik ausbauen würde, danach aber die DB keine Neigetechnikzüge verkehren ließe. Man müsse sich dann erneut überlegen, ob man nicht konventionell ausbauen solle. Dabei hat das Land Baden-Württemberg in einem Gutachten den Nutzen des Neigetechnikausbaus untersuchen lassen und daraus resultierte der Nutzen/Kosten-Faktor 2,7.

Kaufmann kritisierte in diesem Zusammenhang das Verkehrsministerium in Berlin heftig. Offenbar gäbe es dort Mitarbeiter, die ihre schützende Hand über die DB-Fernverkehr halten würden. Es sei aber im Bundestag beschlossen worden, dass die Gäubahn ausgebaut wird. Dies habe anbieterneutral zu erfolgen. Kaufmann verwies auf 11 Länder, die weiterhin Neigetechnikzüge einsetzen, u.a. auch die Schweiz und dies sogar auf der Strecke München – Zürich. Der Bund müsse die Anforderungen definieren. Wer diese erbringe, das wäre sekundär.

Nach Kaufmanns Vortrag erkundigte sich zunächst Landrat Sven Hinterseh nach der Situation am Stuttgarter Flughafen (Planungsabschnitt 1.3b). Er wollte wissen, ob alle hinter diesen Planungen stünden. Kaufmann antwortete hierauf, dass alle maßgeblichen politischen Kräfte sich für diese Streckenführung ausgesprochen hätten, allen voran der Verband Region Stuttgart, die Stadt Stuttgart, der Flughafen Stuttgart und das Land Baden-Württemberg. An einer Führung der Strecke über den Flughafen gäbe es keinen Zweifel, wohl würde auf den Fildern von Betroffenen sicher dagegen geklagt werden, weshalb man heute noch nicht sagen könne, wann der Betrieb tatsächlich aufgenommen werden kann.

Landrat Hinterseh wollte dann noch wissen, ob die Neigetechnik zwingend erforderlich sei, um das Verkehrskonzept umzusetzen. An diesem Verkehrskonzept (schneller Stundentakt mit Neigetechnikzügen zwischen Stuttgart und Zürich sowie für die kleineren Orte zwischen Stuttgart und Rottweil Abdeckung durch den Metropolexpress) hänge schließlich ja auch die Direktverbindung von Villingen-Schwenningen über den Flughafen nach Stuttgart . Kaufmann antwortete darauf, dass man mit deutlich höherem finanziellen Einsatz die Strecke Stuttgart – Zürich auch für konventionelle Züge auf eine Fahrzeit von 2:37 h bringen könne, dass man dann aber nicht mehr alle Kommunen im Tal anbinden könne und etwa an Singen im Bereich der Landesgartenschau vorbeifahren müsse. Beim Gäubahnverband hätte man sich schon vor Jahren festgelegt, dass man an der bisherigen Linienführung in der Talachse festhalten wolle und keine autobahnparallele Trasse anstrebe. Auch unterstütze der Gäubahn-Verband das Interesse der Stadt Singen, weiterhin an ihrem Bahnhof und nicht an einem Haltepunkt Landesgartenschau den IC-Verkehr anbieten zu können. Deswegen unterstütze der Interessenverband sehr die Position des Landes.

Die Diskussion über Kaufmanns Vortrag eröffnete der Villinger Oberbürgermeister Dr. Kubon. Er unterstrich, wie bedeutend die Gäubahn für die Mittel- und Oberzentren der Region sei und dass eine attraktive Schienenverbindung in Richtung Landeshauptstadt unverzichtbar wäre.

Auch die Grünen konnten kaum fassen, wie der Bund hier mit der Region umspringen würde und regten an, eine Resolution der Gäubahn-Anlieger zu verfassen.

Für den FDP-Vertreter Baumann stand auch die Glaubwürdigkeit der Bundesrepublik auf dem Spiel. Wir schließen mit unseren Nachbarn Verträge (Vertrag von Lugano) und halten diese dann nicht ein. So könne man doch nicht miteinander umgehen.

Der für seine spitzen finanziellen Berechnungen bekannte Kreisrat Reisser unterstrich die dringende Notwendigkeit der Investition in die Gäubahn, hielt sie ebenfalls für eine ganz wichtige Infrastruktur für den Schwarzwald-Baar-Kreis in Richtung Stuttgart und meinte zu Herrn Kaufmann im Scherz, dass er sich ja aus Protest bald überlegen müsste, als Geschäftsführer des Interessenverbands zurückzutreten, wenn man so mit ihm umginge.

Mit Spannung wurde dann die Wortmeldung des CDU-Bundestagsabgeordneten Thorsten Frey erwartet. Während er ansonsten als Vertreter der stärksten Fraktion in der Regel die erste Wortmeldung abgeben darf, meldete er sich zu diesem Tagesordnungspunkt erst zum Schluss der Debatte. Für ihn sei durch das Scheuer-Schreiben, welches er bis soeben nicht gekannt hätte, eine völlig neue Sachlage eingetreten. Klar sei, dass alle aus der Region den Ausbau der Gäubahn entsprechend dem Beschluss im Bundesschienenwegeausbaugesetz jetzt umsetzen wollten. Dies sei im Bundestag mehrheitlich so beschlossen worden. Er unterstütze die Forderungen nachdrücklich auch als Vertreter aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis, der allerdings nur indirekt mit der Gäubahn zu tun habe.

Landrat Sven Hinterseh bat dann Herrn Kaufmann, für die politischen Gremien der Region (Oberzentren, Kommunen, Regionalverbände, Landkreise usw.) eine Resolution auszuarbeiten, um den einhelligen Willen der Gebietskörperschaften entlang der Gäubahn gegenüber dem Bundesverkehrsminister zu unterstreichen.

Viele Grüße vom Vielfahrer

Re: Gäubahn, ÖPNV, Schülerbeförderung, Flugplatz

Verfasst: Mo 16. Jul 2018, 20:34
von Vielfahrer
Beim Tagesordnungspunkt ÖPNV gab es die Information, dass kein Verkehrsunternehmen im Bereich der Südbaar sich auf eine eigenwirtschaftliche Bedienung, also Bedienung ohne staatliche Zuschüsse, eingelassen hat. Ein entsprechendes Angebot hätte bis Anfang Juli eingehen müssen. Die Folge ist, dass die Verkehre im kommenden Jahr auf den Fahrplanwechsel 2019/20, also zum Start der Breisgau-S-Bahn, ausgeschrieben werden. Dann soll das günstigste (nicht unbedingt das billigste) Angebot im wahrsten Sinne des Wortes zum Zuge kommen. Bis dahin sind aber noch eine Reihe grundlegender Weichenstellungen zu tätigen. So etwa kann der Verkehr als Bruttovertrag ausgeschrieben werden. Verkehrsunternehmen kalkulieren dann auf der Basis der Ausschreibungsbedingungen lediglich ihre Kosten und das Erlösrisiko liegt voll beim Landkreis. Denkbar ist aber auch ein Nettovertrag, d.h. interessierte Verkehrsunternehmen kalkulieren ihre Kosten und mögliche Ertragserwartungen und bieten nur um den günstigsten Zuschuss. Das Erlösrisiko liegt dann bei den Verkehrsunternehmen. Welcher Form der Ausschreibung gewählt werden soll, ist noch offen. Zur Klärung entsprechender grundsätzlicher Fragen regte das Landratsamt analog zur Erarbeitung des Nahverkehrsplans die Einrichtung eines Lenkungskreises aus der Mitte des Kreistags an. Dieser Weg wurde, u.a. aufgrund der guten Erfahrungen beim Nahverkehrsplan, von allen Fraktionen gut geheißen und sie benannten dann je Fraktion ein Mitglied, welches in die Entscheidungen grundlegend eingebunden werden soll.

Bei einem weiteren Tagesordnungspunkt, der Schülerbeförderung, poppte das Thema Tarife auf. Während es Stimmen gab, die Tarifabsenkungen zum jetzigen Zeitpunkt das Wort reden, warb Landrat Sven Hinterseh dafür, dies zunächst nicht zu tun. Unter dem Dach des Zweckverbands Ringzug wollen die drei Landkreise einen größeren Verbund schaffen (vielleicht etwas flapsig ausgedrückt). Klar sei bei solchen Entwicklungen, dass man am Ende einen Zahler suchen müsse. Aus diesem Grund sollen nicht schon jetzt Tarifsubventionen ausgeweitet werden. So beschloss der Ausschuss mehrheitlich als Empfehlung an den Kreistag, beim bisherigen System etwa der Dynamisierung von Eigenanteilen zu bleiben, bis das auch vom Land gewünschte und von diesem unterstützte Gutachten zu einem größeren Verbund vorliegen soll. Alternativ hätte man auch die Eigenanteile auf dem jetzigen Niveau einfrieren können und Teuerungen voll zu Lasten der Kreiskasse gehen lassen können.

Interessant auch war, dass die vom Kreis beabsichtigte Anhebung des Kostenersatzes für private Pkw in der Schülerbeförderung von 0,20 Ct/km auf 0,30 Ct/km keine Mehrheit gefunden hat. Die Beförderung mittels privaten Pkw kommt dann in Betracht, wenn keine Linienverkehrsmittel zur Verfügung stehen und deren Einrichtung unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde. Gleichzeitig wollte die Verwaltung die Höchstgrenze von jährlich ca. 765 € auf 1.200 € anheben. Übersteigende Beträge müssen die Betroffenen immer selbst tragen. Diese Anhebung (ich denke, dass der Höchstbetrag noch aus der DM-Zeit stammt) fand jedoch keine Mehrheit.

Viele Grüße vom Vielfahrer

Re: Gäubahn, ÖPNV, Schülerbeförderung, Flugplatz

Verfasst: Di 17. Jul 2018, 12:23
von Markus_LoC
Hallo Vielfahrer,

vielen Dank für die Berichterstattung aus der Sitzung!

Es ist wirklich ein Trauerspiel, dass am eigentlich fixen Ausbaukonzept der Gäubahn von Seiten des Bundes immer wieder neu gezweifelt wird und so nach wie vor keinerlei Bauarbeiten (welche für sich schon unheimlich viel Zeit in Anspruch nehmen werden) begonnen werden können!
Bei dem im Vergleich zu anderen Bauprojekten überschaubaren Aufwand und Investitionsvolumen ist es absolut unverständlich und auch traurig, dass hier nicht ambitionierter gehandelt wird, zumal die Ergebnisse der Studien und auch der Neigetechnik-Einsatz eigentlich keinen Grund für die vorgebrachten Zweifel lassen.

Selbst wenn DB FV nicht mit ICE-T nach Zürich fahren will, was sicher möglich wäre bei entsprechendem Willen (da stehen in den nächsten Jahren so einige Fahrzeugrochaden an mit der weiteren Auslieferung der ICE 4), so haben die SBB schon mehrmals Gesprächsbereitschaft bezüglich des Fahrzeugeinsatzes signalisiert. Mit den bis zum Gäubahn-Ausbau vollständig inbetriebgenommenen Giruno RABe 501 sollten sich trotz Angebotsausweitung Schweiz <-> Italien ausreichend RABe 503 (ETR 610) für die Fahrten von Zürich nach Stuttgart und München freisetzen lassen.

Gruß
Markus

Re: Gäubahn, ÖPNV, Schülerbeförderung, Flugplatz

Verfasst: Di 17. Jul 2018, 18:06
von champagnierle
Hallo Vielfahrer,
vielen Dank für die ausführliche Berichterstattung. Habt Ihr auch über die Flughafenerweiterung in Zürich gesprochen?
Ich habe bisher nur Gerüchte gehört, die mir nicht gefallen ... *8-O*

Gruß
Marc

Re: Gäubahn, ÖPNV, Schülerbeförderung, Flugplatz

Verfasst: Di 17. Jul 2018, 21:02
von Vielfahrer
Hallo Marc,

wir (Vielfahrer und noch zwei andere Forenmitglieder) sind gegen 17 Uhr gegangen, nachdem der ÖV-Teil vorbei war. Deshalb kann ich leider nicht mit dem Verlauf der Diskussion über den Flughafen Zürich dienen. In der Presse habe ich dazu auch noch nichts gelesen. Mein Stand ist nach wie vor der, dass die Deutsche Seite (insbesondere die Landkreise Konstanz, Waldshut und Schwarzwald-Baar-Kreis) nicht mit den Vorschlägen, die auf dem Tisch sind, zufrieden sind. Ich frage mich aber manchmal, ob nicht der Verkehrslärm der Straße weit störender als der Lärm von Flugzeugen ist.

Viele Grüße vom Vielfahrer

Re: Gäubahn, ÖPNV, Schülerbeförderung, Flugplatz

Verfasst: Mi 18. Jul 2018, 08:17
von wolfgang65
Vielfahrer hat geschrieben: Di 17. Jul 2018, 21:02 .... Ich frage mich aber manchmal, ob nicht der Verkehrslärm der Straße weit störender als der Lärm von Flugzeugen ist.

Viele Grüße vom Vielfahrer
Hallo Vielfahrer,

wie kommst Du denn darauf?? Wohl nur die wenigsten wohnen direkt an sehr lauten Straßen. Selbst in Villingen nervt der Flugverkehr von Zürich noch. Eine der Warteschleifen von Zürich liegt ja zw. Villingen und Donaueschingen. Und hier sind die anfliegenden Maschinen noch relativ hoch.

In Waldshut-Tiengen - über das die Schweizer den Großteil der Anflüge laufen lassen (nicht über Schweizer Gebiet!) - sind die Maschinen noch grob zw. 1000-1500m hoch und die Triebwerke sind da nicht in 0-Stellung.

Wer das selber mal sehen will - ADS-B Daten Flugverkehr. Hier läßt sich auch leicht sehen wie die Schweiz den Staatsvertrag einhält oder auch nicht.....

Grüße

Wolfgang

Re: Gäubahn, ÖPNV, Schülerbeförderung, Flugplatz

Verfasst: Mi 18. Jul 2018, 20:42
von Villinger
Welch ein Elend, was man da wieder aus dem Bundesverkehrsministerium hört. Mir fehlt seit Jahren eine klare Strategie, wie man die Schiene stärkt und vor allem, wie der Inhaber Bund seine Bahn-AG führen möchte. Stattdessen hält man Sonntagsreden, lässt die Firma einfach so weiterlaufen oder verändert die Konzernstruktur in regelmäßigen Abständen - selbst mir als Mitarbeiter würde es besser gefallen, wenn die Infrastruktur verstaatlicht werden würde, während die Verkehrsunternehmen dann vielleicht komplett privat laufen könnten.

Um auf das Ursprungsthema ansatzweise zurückzukommen - zur morgigen Kreistagssitzung hat auch der Kreistag Tuttlingen einen wesentlichen ÖPNV-Punkt - dadurch, dass die eingeführten Änderungen vom Fahrplanwechsel 2017 durch den Nahverkehrsplan in vielen Praxisfällen nicht funktionieren, will man den (im März verabschiedeten) Plan bereits jetzt fortschreiben, auch will man die demnächst sicheren geänderten Rahmenbedingungen bspw. der Donautalstrecke ergänzen. Des weiteren gibt es Änderungen in der Bedienung und Einstufung von Verkehrsachsen.
Außerdem wird der Kreistag informiert, dass auch bei den Tuttlinger Vorabbekanntmachungen keine eigenwirtschaftlichen Angebote eingegangen sind, wodurch der Kreis die Busleistungen zum Dezember 2019 ausschreiben kann.