Hallo,
Was mir gerade durch den Kopf geht - Muss die HzL der DB Netz eigentlich auch (ggf rabattierte) Stationskosten zahlen, wenn ein Zug zwar einen Planhalt an einem Bedarfshaltepunkt hat - aber mangels Bedarf nicht hält?
Kennt sich damit jemand aus?
Stationskosten beim Bedarfshalt?
- Villinger
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Stationskosten beim Bedarfshalt?
Aus dem Fridinger wurde der Villinger
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Re: Stationskosten beim Bedarfshalt?
Hallo,
soweit mir bekannt ist, wird da preislich von Station ohne Service nicht zwischen Bedarfshalt und planmäßigem Halt unterschieden.
Vielleicht kann Vielfahrer hierzu mehr Infos geben.
Gruß Diesellok-Tf
soweit mir bekannt ist, wird da preislich von Station ohne Service nicht zwischen Bedarfshalt und planmäßigem Halt unterschieden.
Vielleicht kann Vielfahrer hierzu mehr Infos geben.
Gruß Diesellok-Tf
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Re: Stationskosten beim Bedarfshalt?
Gerne kann ich dazu weitere Auskünfte geben.
Stationskosten werden ja erhoben, um die Kosten, die DB Station und Service hat, wieder einzuspielen. Zu diesen Kosten zählen z.B. die Räumung der Bahnsteige vom Schnee (da spielt es keine Rolle, ob der Zug einen Bedarfshalt hat oder nicht). Dann wird die Abfahrtszeit angezeigt (unabhängig davon, ob der Zug einen Bedarfshalt hat oder nicht) und auch die Bearbeitung von Aushangfahrplänen muss geleistet werden (unabhängig davon, ob der Zug nun einen Bedarfshalt hat oder nicht). Es gibt dann auch noch etliche weitere Aspekte. Stationskosten fallen also immer an, gleich ob es sich um einen Bedarfshalt handelt oder nicht. Nur dann, wenn der Zug planmäßig durchfährt, werden keine Kosten in Rechnung gestellt.
Viele Grüße vom Vielfahrer
Stationskosten werden ja erhoben, um die Kosten, die DB Station und Service hat, wieder einzuspielen. Zu diesen Kosten zählen z.B. die Räumung der Bahnsteige vom Schnee (da spielt es keine Rolle, ob der Zug einen Bedarfshalt hat oder nicht). Dann wird die Abfahrtszeit angezeigt (unabhängig davon, ob der Zug einen Bedarfshalt hat oder nicht) und auch die Bearbeitung von Aushangfahrplänen muss geleistet werden (unabhängig davon, ob der Zug nun einen Bedarfshalt hat oder nicht). Es gibt dann auch noch etliche weitere Aspekte. Stationskosten fallen also immer an, gleich ob es sich um einen Bedarfshalt handelt oder nicht. Nur dann, wenn der Zug planmäßig durchfährt, werden keine Kosten in Rechnung gestellt.
Viele Grüße vom Vielfahrer
- Villinger
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Re: Stationskosten beim Bedarfshalt?
Danke für die Erläuterung!
Aus dem Fridinger wurde der Villinger